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RECHT/531: Recht auf Bargeld



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Februar 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Recht auf Bargeld

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Bargeld dient dem Verbraucherschutz und ist rechtlich geschützt. Die
SPD-Bundestagsfraktion weist deshalb die Forderung des Wirtschaftsweisen
Peter Bofinger zurück. Dieser will das Bargeld abschaffen, um Notenbanken
die Durchsetzung ihrer Geldpolitik zu ermöglichen.

"Viele Verbraucher sind in Online-und Kartenzahlsystemen nicht geübt. Kartenzahlsysteme sind fehleranfällig, etwa beim Ausfall von Computersystemen oder Stromnetzen.

Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen ihrer Währung und sind mit Bargeld erfahren und vertraut. Trotz seit Jahren bestehender Online-Bezahlmöglichkeiten und Kartensystemen wird über die Hälfte der Geschäfte in Deutschland bar abgewickelt.

Nicht nur für Seniorinnen und Senioren bergen Online-Zahlsysteme auch die Gefahr von Missbrauch und Fehlern. Zudem können insbesondere Jugendliche ihre Ausgaben besser kontrollieren, wenn sie ihr Budget direkt vor sich sehen. Auch unter Datenschutzaspekten ist die Bargeld-Abschaffung zweifelhaft, weil dann jedes noch so geringe Alltagsgeschäft dokumentierbar ist.

Aus der grundgesetzlich geschützten Vertragsfreiheit und der Eigentumsgarantie ergibt sich ein Recht auf Bargeld, das nicht abgeschafft werden darf. Die SPD-Bundestagsfraktion will die verbraucherfeindliche Abschaffung des Bargeldes deshalb nicht."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 99 vom 18. Februar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2016

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