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RECHT/484: Todesurteil gegen Deutschen in China nicht vollstrecken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. August 2014

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Todesurteil gegen Deutschen in China nicht vollstrecken



Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

China soll die gestern verhängte Todesstrafe gegen einen deutschen Staatsbürger nicht vollstrecken. Die Bundesregierung lehnt diese Form der Strafe kategorisch ab.

"Die Todesstrafe ist eine grausame, erniedrigende und unmenschliche Strafe. Unabhängig vom Verbrechen, das der deutsche Staatsbürger in China begangen hat, darf die Todesstrafe nicht vollstreckt werden - weder an ihm noch an den vielen anderen zum Tode Verurteilten. China ist das Land mit den weltweit meisten Hinrichtungen. Es hat angekündigt, die Straftatbestände, die mit der Todesstrafe geahndet werden, zu reduzieren.

Ein breiter Protest gegen die Todesstrafe in diesem konkreten Fall kann dazu beitragen, dass das Urteil gegen den Deutschen von den höheren Instanzen nicht bestätigt wird.

Der Deutsche Bundestag hat sich stets für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Er wird seine ablehnende Position in diesem Jahr erneut bekräftigen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 515 vom 21. August 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2014