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RECHT/437: Prozesskostenhilfe darf nicht zu Lasten von Geringverdienern umgestaltet werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. März 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Prozesskostenhilfe darf nicht zu Lasten von Geringverdienern umgestaltet werden



Zu den Plänen der Bundesregierung, die Ausgaben für Prozesskostenhilfe drastisch zu kürzen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Regierungspläne zur Kürzung der staatlichen Prozesskostenhilfe in der vorgelegten Form nicht mittragen. Denn das, was Schwarz-Gelb hier vorhat, geht in wesentlichen Punkten zu Lasten von Geringverdienern und läuft der Waffengleichheit vor Gericht zuwider:

Bei Scheidungssachen war es bisher zwingend, dass ein Rechtsanwalt den eigentlich hilfebedürftigen Antragsgegnern beigeordnet wurde. Das soll jetzt abgeschafft werden und nur noch im Einzelfall bei schwieriger Sach- und Rechtslage möglich sein. Das machen wir nicht mit. Wohnrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht sind schwierige Fragen, bei denen beide Seiten Beratung brauchen.

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren soll die Regel aufgehoben werden, dass eine Partei Prozesskostenhilfe erhält, wenn die andere Seite anwaltlich vertreten ist. Stattdessen soll die auf Prozesskostenhilfe angewiesene Partei nur noch nach der Prüfung der Erfolgsaussichten bei Gericht einen Anwalt beigeordnet bekommen. Das lehnen wir ebenfalls ab. Im Arbeitsgerichtsverfahren brauchen wir Waffengleichheit und die bisherige Regelung hat sich dabei bewährt.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 363 vom 18. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2013