Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


INNEN/2860: Doping-Opfer - Anerkennung und Gerechtigkeit


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. April 2016

Arbeitsgruppe: Sport

Doping-Opfer: Anerkennung und Gerechtigkeit


Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin;
Jeannine Pflugradt, zuständige Berichterstatterin:

Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz beraten. Es leistet einen Beitrag zur Anerkennung und Gerechtigkeit für die in der ehemaligen DDR im staatlichen Auftrag zu Unrecht gedopten Nachwuchs- und Hochleistungssportler.

"Aus humanitären und sozialen Gründen wurde mit dem im August 2002 verabschiedeten Dopingopfer-Hilfegesetz ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet. Der Fonds hat jedoch nicht alle Opfer erfasst. Mit dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz sollen nun die DDR-Dopingopfer, die nach dem damaligen Gesetz keine finanziellen Hilfen erhalten haben, nun eine einmalige finanzielle Entschädigung erhalten. Der Fonds soll mit 10,5 Millionen Euro ausgestaltet werden, so dass bis zu 1.000 Anspruchsberechtigte Berücksichtigung finden.

Anders als beim ersten Gesetz von 2002 beteiligen sich diesmal weder der Deutsche Olympische Sportbund noch Konzerne an der Ausgestaltung des Fonds. Gerade von den damals beteiligten Pharmaunternehmen hätten wir uns mehr Verantwortung gewünscht. Denn sie leisteten durch die Entwicklung von leistungssteigernden Präparaten einen enormen Beitrag zum Staatsdoping."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 216 vom 15. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang