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INNEN/2699: Ehrenamt im Sport fördern - Amateurspieler leisten ehrenamtliche Arbeit


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Februar 2015

Arbeitsgruppe: Sport

Ehrenamt im Sport fördern - Amateurspieler leisten ehrenamtliche Arbeit


Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin:

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Sport. Gleichwohl bleibt es möglich, den Spielbetrieb im Amateurbereich mit Vertragsspielern ehrenamtlich zu organisieren.

"Der gesetzliche Mindestlohn ist eine sozialpolitische Errungenschaft für faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Der Mindestlohn ist ein Gewinn - und gilt auch für Angestellte in Sportvereinen.

Sport ist darüber hinaus die größte Bürgerbewegung Deutschlands. Wir haben bereits im Gesetzgebungsverfahren für das Mindestlohngesetz verankert, dass Ehrenamtliche in Sportvereinen sowie Amateur- und Vertragssportler nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Entscheidend ist, dass die ehrenamtliche beziehungsweise sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund steht.

Sportvereine organisieren ihre Spiele und die Nachwuchsförderung oft mit Vertragsamateuren. Vertragsamateure sind Mitglieder der Sportvereine und erhalten für ihren sportlichen Einsatz eine relativ geringe Bezahlung. Sie sind aktiv im Amateur- und Freizeitbereich, verfolgen aber mit dem Einsatz ihrer sportlichen Fähigkeiten im Normalfall keine wirtschaftlichen Interessen. Bei ihrem Engagement ist es eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und die Freude am Sport im Vordergrund stehen. Bei Einhaltung der Bedingungen für Vertragsamateure im Sport tritt daher trotz Anmeldung über einen Mini- Job das Arbeitnehmerverhältnis in den Hintergrund und das Mindestlohngesetz findet keine Anwendung.

Für die Beurteilung, ob Vertragsspieler im Amateurbereich Arbeitnehmer sind, kommt es jeweils auf die Betrachtung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls an. Insbesondere ist die Vertragsgestaltung und - abwicklung von Bedeutung. Aus ihr muss hervorgehen, dass das Engagement für den Verein nicht zu Erwerbszwecken in einer für ein Arbeitsverhältnis typischen Abhängigkeit erbracht wird. Das stellen die Vereine "vor Ort" sicher.

Damit haben wir eine wichtige Grundlage für faire Bedingungen im Sport geschaffen und unterstützen das vielfältige Engagement in den Sportvereinen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 109 vom 24. Februar 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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