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EUROPA/1388: EU-Rechtsstaatsinitiative ist verbesserungswürdig


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. Mai 2014

Arbeitsgruppe: Angelegenheiten der Europäischen Union

EU-Rechtsstaatsinitiative ist verbesserungswürdig



Lars Castellucci, zuständiger Berichterstatter:

Die Initiative der Europäischen Kommission zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist ein guter Entwurf, der allerdings verbessert werden muss. Wir unterstützen das Ziel, rechtsstaatliche Fehlentwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten frühzeitig erkennen und Verbesserungen veranlassen zu können. Wir setzen uns für ein, vorbeugendes Verfahren ein, um die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten wirksam zu schützen.

"Um die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten auch in Zukunft wirksam zu schützen, bedarf es eines diskriminierungsfreien Verfahrens, das von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden sollte. Außerdem sollte die Prüfung der Mitgliedstaaten öffentlich und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erfolgen. Europa muss diskutieren, was Europa ausmacht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Entwurf der Europäischen Kommission in diesen Punkten verbessert wird.

Wir unterstützen die vom Generaldirektor für Justiz und Bürgerrechte der Europäischen Kommission, Dr. Paul Nemitz, im Europaausschuss vorgestellte Rechtsstaatsinitiative grundsätzlich. Es ist innerhalb der EU an der Zeit, vorbeugend systemische Gefährdungen der Rechtsstaatlichkeit wie in Ungarn erkennen und bannen zu können. Der Direktor der Europäischen Grundrechteagentur, Morten Kjaerum, berichtete im Europaausschuss über das Instrumentarium der Grundrechteagentur, das im Rahmen eines vorbeugenden Berichtsverfahrens angewendet werden könnte.

Das Rechtsstaatsprinzip ist die Voraussetzung zu Verwirklichung der in Artikel 2 EU-Vertrag verankerten Grundwerte der Europäischen Union. Zudem gewährleistet es die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Somit gefährdet eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips die Grundwerte und Grundrechte der Europäischen Union. Sowohl das Vertragsverletzungsverfahren als auch der Artikel 7 EU-Vertrag haben sich in der Vergangenheit als unzureichende Mittel zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten erwiesen. Das Vertragsverletzungsverfahren kommt nur zur Anwendung, wenn europäisches Recht verletzt wurde. Da das EU-Recht jedoch nicht den gesamten Bereich der Rechtsstaatlichkeit abdeckt, kann dieses Instrument Lücken nicht verhindern. Das Verfahren des Artikels 7 EU-Vertrag ist bislang noch nicht zur Anwendung gekommen. Das zeigt, dass das Verfahren systematischen Verstößen nicht vorbeugen kann.

Die Rechtsstaatsinitiative der Europäischen Kommission soll wirksamen und einheitlichen Schutzes der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Das Verfahren soll bei systemischen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit angewendet werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass sie dieses Verfahren federführend durchführen soll."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 255 vom 8. Mai 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014