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FINANZEN/1867: Steuerliche Anreize für klimafreundliches Verhalten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. November 2019

Arbeitsgruppe: Finanzen

Steuerliche Anreize für klimafreundliches Verhalten


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Der Finanzausschuss hat heute steuerliche Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Dadurch werden Anreize für klimafreundliches Verhalten in den Bereichen Wohnen, Verkehr und Energieerzeugung gesetzt.

"Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes beschlossen. Damit werden steuerliche Fördermaßnehmen für klimafreundliches Verhalten in den Bereichen Wohnen, Verkehr und Energieerzeugung eingeführt.

Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum wird künftig steuerlich gefördert. Für jede Sanierungsmaßnahme können 20 Prozent der Aufwendungen auf drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Insgesamt sind 200.000 Euro Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Sanierungsobjekt beträgt somit 40.000 Euro.

Das Bahnfahren wird verbilligt und Fliegen teurer. Die Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Damit wird Bahnfahren im Fernverkehr um 10 Prozent günstiger. Gleichzeitig wird die Luftverkehrsteuer erhöht und damit das Fliegen unattraktiver.

Der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel soll für alle verkraftbar sein. Pendlerinnen und Pendler mit einem langen Arbeitsweg, die oftmals nicht auf ein ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz zurückgreifen können, sollen befristet entlastet werden. Deshalb wird die Entfernungspauschale in den Jahren 2021 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben. Außerdem wird es eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener geben. Wer mit seinem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet wird, erhält eine Mobilitätsprämie. Diese Mobilitätsprämie wird ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt und beträgt 4,9 Cent je Kilometer.

Schließlich wird für Städte und Gemeinden ein finanzieller Anreiz geschaffen, um geeignete Standortfläche für Windräder auszuweisen. Dazu wird ihnen die Möglichkeit zur Erhebung eines erhöhten Grundsteuer-Hebesatzes für Gebiete mit Windenergieanlagen eingeräumt."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. November 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2019

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