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FINANZEN/1722: Reform der Investmentbesteuerung unterbindet Cum/Cum-Geschäfte


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. Juni 2016

Arbeitsgruppe: Finanzen

Reform der Investmentbesteuerung unterbindet Cum/Cum-Geschäfte


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Mit dem Investmentsteuerreformgesetz werden europarechtliche Risiken beseitigt, die komplexe Investmentbesteuerung vereinfacht und unerwünschte Steuergestaltungen bekämpfen. Es werden insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Gestaltungen unterbunden.

"Für die SPD-Bundestagsfraktion war vor allem wichtig, dass Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte. Dabei geht es um die Umwandlung einer steuerpflichtigen Dividende in einen steuerfreien Gewinn aus der Veräußerung der Aktien oder in eine steuerfreie Wertpapierleihgebühr. Diese Steuerumgehung wird unter anderem durch die Einführung einer Mindesthaltefrist für die Aktien und den tatsächlichen Übergang des Kursänderungsrisikos beendet.

In den Beratungen haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine weitere Präzisierung und Verschärfung der Missbrauchsbekämpfungsregelungen verständigt. Es ist für uns ein Erfolg, dass auch eine Besteuerung von Wertpapierleihgebühren mit einem der nächsten Steuergesetze eingeführt werden soll. Damit entziehen wir den Cum/Cum-Geschäften mittels einer Wertpapierleihe endgültig die Grundlage.

Weiter ist das Ergebnis der Abschlussberatungen im heutigen Finanzausschuss eine aufkommensneutrale und europarechtskonforme Reform des Investmentsteuergesetzes. Die Reform sieht eine eine umfassende Änderung der Besteuerung von Publikumsfonds vor. Eingeführt wird eine Besteuerung bestimmter Kapitalerträge bereits auf Ebene von Investmentfonds. Kompensiert wird diese Steuer auf Fondsebene durch eine Steuerfreistellung eines Teils der Ausschüttungen.

Bei den Publikumsfonds wird ferner die steuerliche Behandlung nicht ausgeschütteter Erträge vereinfacht. Statt der bisher erforderlichen differenzierten Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für jede einzelne Art von Kapitalerträgen, wird künftig eine pauschale Besteuerung vorgenommen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 349 vom 8. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2016

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