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FINANZEN/1714: Finanzmarktnovellierungsgesetz schützt Anleger vor Marktmissbrauch


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. April 2016

Arbeitsgruppe: Finanzen

Finanzmarktnovellierungsgesetz schützt Anleger vor Marktmissbrauch


Christian Petry, zuständiger Berichterstatter;
Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin:

Der Finanzausschuss hat heute das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz auf dem Weg gebracht, das morgen im Bundestag beschlossen werden soll. Das Gesetz setzt eine Reihe europäischer Rechtsakte um, die Marktmissbrauch bekämpfen und Kleinanleger schützen sollen.

"Bei der Ausgestaltung des Gesetzes stand für die SPD-Fraktion der finanzielle Verbraucherschutz im Fokus. So erleichtert das in deutscher Sprache zu erstellende Produktinformationsblatt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Anlageentscheidung. Uns war wichtig, dass es ein solches Informationsblatt für alle Finanzprodukte gibt - unabhängig davon, ob es sich um verpackte Finanzprodukte handelt, also Zertifikate, Derivate und Kapitallebensversicherungen, oder um einfache Finanzprodukte wie Anleihen oder Aktien. Die Forderung der Finanzwirtschaft, Aktien und Anleihen von der Pflicht zur Erstellung eines Produktinformationsblattes auszunehmen, haben wir aus Gründen des Kleinanlegerschutzes abgelehnt.

Um insbesondere kleinere Bankinstitute zu entlasten, haben wir dafür plädiert, dass die Pflicht zur Erstellung des Produktinformationsblattes vom Wertpapierdienstleister auf den Emittenten als Herausgeber von Wertpapieren übergeht. Diese Forderung ist am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Das Thema Informationsblätter für einfache Produkte werden wir daher bei der Umsetzung des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes in der zweiten Jahreshälfte 2016 wieder auf die Tagesordnung setzen.

Darüber hinaus wurden durch das Gesetz die Vorgaben der EU-Verordnung über Zentralverwahrer, sowie Vorgaben der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung in deutsches Recht übernommen. Bestehende Sanktionsmaßnahmen haben wir dabei an technologische Entwicklungen wie den Hochfrequenzhandel angepasst, Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestärkt, Sanktionsmöglichkeiten verschärft und Bußgelder bei unlauterer Marktmanipulation spürbar erhöht."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 207 vom 13. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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