Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


FINANZEN/1698: Finanzierungshilfen für Einbruchschutz beantragen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. November 2015

Arbeitsgruppen: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Haushalt

Investitionsprogramm Einbruchschutz startet

Michael Groß, wohnungs- und baupolitischer Sprecher;

Steffen-Claudio Lemme, zuständiger Berichterstatter:

Wer seine Wohnung oder sein Haus besser gegen Einbrüche schützen will, kann dafür ab heute eine Finanzierungshilfe vom Bund beantragen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich dafür eingesetzt, dass 30 Millionen Euro für das neue Zuschussprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" im Bundeshaushalt verankert werden.

"Wir freuen uns, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Programm durchführen wird. Die Resonanz auf die Ankündigung der Bundesmittel hat unsere Erwartungen übertroffen: Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ist aufgrund des Anstiegs der Zahl der Wohnungseinbrüche sehr hoch. 30 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags daher von 2015 bis 2017 für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz bewilligt. Gefördert werden beispielsweise der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster, der Einbau von Gittern und Rollläden, Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Gegensprechanlagen.

Die Anträge können von Hauseigentümern, Mieterinnen und Mietern, Verwaltungen sowie Genossenschaften ab sofort und vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW eingereicht werden. Die Förderung wird durch Zuschüsse zu den Gesamtinvestitionskosten erfolgen. Das bedeutet, dass nicht nur wie zunächst angekündigt die Materialkosten Grundlage die Förderung sind, sondern auch die Handwerkerkosten des Einbaus direkt bezuschusst werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird dies eine Erleichterung sein, da sie die Einbaukosten nicht erst bei der Steuererklärung geltend machen. Der Zuschuss wird daher zehn Prozent der Gesamtinvestition betragen. Gezahlt werden 200 bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, die Mindestinvestitionssumme liegt damit bei 2.000 Euro, die Förderhöchstsumme bei 15.000 Euro.

Eine gute Nachricht ist auch, dass zeitgleich die Konditionen des erfolgreichen Zuschussprogramms 'Altersgerecht Umbauen' verbessert werden. Der Fördersatz wird von acht auf zehn Prozent angehoben und die Mindestförderung von jetzt 300 auf dann ebenfalls 200 Euro abgesenkt."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 819 vom 19. November 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang