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ARBEIT/981: CDU-Pläne für Lohnuntergrenzen sind unzureichend


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Januar 2012

AG Arbeit und Soziales

CDU-Pläne für Lohnuntergrenzen sind unzureichend


Zum Vorschlag der CDU-Fraktion zur Ausgestaltung eines Mindestlohnes erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die CDU spricht sich weiter gegen einen allgemeinen und fairen Mindestlohn aus. Schon der Begriff Mindestlohn ist falsch gewählt für die CDU-Pläne, die nur für wenige Arbeitnehmer spürbar höhere Löhne bringen werden.

Ein Mindestlohn sollte die Mindestbezahlung für Arbeit regeln, egal, wer diese Arbeit wo in Deutschland erledigt. Das ist einfach und für alle durchschaubar. 8,50 Euro pro Stunde sollte die rote Linie nach unten sein, unter die kein Arbeitgeber gehen darf. Die Union will stattdessen branchen- und regionalspezifische Untergrenzen. Dieser Flickenteppich sorgt nur für Verwirrung. Viele Arbeitnehmer werden auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten, weil sie schlicht nicht wissen, welcher Mindestlohn für sie gilt. Es wird möglicherweise Jahre dauern, bis für alle Branchen und Regionen Mindestlöhne ausgehandelt sind.

Auch die Entscheidung der Union, bestehenden Tarifverträgen Vorrang zu geben vor neu ausgehandelten Lohnuntergrenzen ist eine Entscheidung gegen die Idee des Mindestlohns. Wenn ein Tarifvertrag einen Mindestlohn unterbieten kann, ist das eben kein Mindestlohn.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 90 vom 27. Januar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2012