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ARBEIT/1180: Vergabespezifischer Mindestlohn sichert Qualität der beruflichen Qualifizierung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Vergabespezifischer Mindestlohn sichert Qualität der beruflichen Qualifizierung


Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Am 1. Juni stimmt der Bundestag über den vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch ab. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird so Lohndumping bei Weiterbildungsangeboten verhindert und die Qualität der Qualifizierungsangebote über ihren Preis gestellt.

"Aus- und Weiterbildung bilden eine wesentliche Säule für die individuelle berufliche Qualifizierung. Sie sind ein gewichtiges Instrument im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Förderung einer hohen Qualität der öffentlich vergebenen Aus- und Weiterbildungsangebote ist daher eine kluge Investition. Diese Qualität stärken wir mit dem vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleitungen nach SGB II und SGB III.

Künftig sind auch jene Träger zur Entlohnung nach Tarifvertrag verpflichtet, die nicht dem Tariflohn der Aus- und Weiterbildungsbranche unterliegen. Durch diese indirekte Tarifbindung per Vergabe-Mindestlohn verhindern wir Preisdumping unter den Anbietern und steigern die Motivation ihrer Beschäftigten. Damit sichern wir die Qualität der Qualifizierungsangebote. Davon werden jährlich zigtausende Menschen profitieren, deren Aus- und Weiterbildung über ihre Beschäftigungsmöglichkeiten, ihre Jobsicherheit und ihre Aufstiegschancen entscheidet."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 306 vom 31. Mai 2017
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2017

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