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ARBEIT/1080: Mehr Lohn für mehr als 100.000 Beschäftigte - die SPD hält Wort


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Mehr Lohn für mehr als 100.000 Beschäftigte - die SPD hält Wort



Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales

Die Bundesregierung hat heute die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und für rund 100.000 Beschäftige der deutschen Fleischindustrie kann ab dem 1. Juli 2014 ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn in Kraft treten. Das ist ein großer Fortschritt. Die von der SPD durchgesetzten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Thema Arbeit zeigen ihre Wirkung.

"Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann der Anfang Januar vereinbarte Mindestlohn in der deutschen Fleischindustrie für alle Arbeitnehmer umgesetzt werden - unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Der neue Mindestlohntarifvertrag über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt gerade auch für aus dem europäischen Ausland stammende Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen, die häufig in dieser Branche arbeiten. Der Mindestlohntarifvertrag ist ein großer Fortschritt für alle in der deutschen Fleischindustrie Beschäftigten - aber auch für die SPD.

Die von der SPD durchgesetzten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Thema Mindestlohn tragen damit erste Früchte. Jahrelang herrschte Schweigen zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG), obwohl die NGG sich nach Kräften um Tarifgespräche bemühte. Und jetzt bekommen tausende Beschäftigte in der deutschen Fleischindustrie noch vor der Einführung eines von der SPD durchgesetzten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. 1. 2015 mehr Lohn. Die SPD hält damit Wort, eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und skandalös niedrigen Löhnen entschieden entgegen zu treten.

Die Tarifeinigung zwischen der NGG und der ANG sieht zunächst die Einführung eines verbindlichen tariflichen Mindestlohnes von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor. Bis Dezember 2016 wird er in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Unterschiede zwischen Ost und West wird es nicht geben."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 77 vom 26. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2014