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AUSSEN/1154: Urteil gegen Kasachstans Oppositionellen Koslov sehr enttäuschend


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. November 2012

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Urteil gegen Kasachstans Oppositionellen Koslov sehr enttäuschend



Anlässlich des Urteils des Regionalgerichts in Aktau, Oblast Mangistau, zu der von Vladimir Koslov eingereichten Berufung, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Ullrich Meßmer:

Die Abweisung der von Vladimir Koslov eingereichten Berufung durch das Regionalgericht in Aktau weckt Zweifel an der Justiz Kasachstans. Das Urteil ist sehr enttäuschend. Das Gericht - das einen auch dem Verfahren nach fragwürdigen Prozess "in absentia" führte - bestätigte mit dem Abweisen der Berufung das Urteil vom 8. Oktober 2012 und damit die siebeneinhalbjährige Haftstrafe für Koslov.

Dem wichtigsten Führer der kasachischen Opposition wurde und wird zur Last gelegt, dass er sich in seiner Heimat für die Menschenrechte engagiert und Aktionen der politischen Opposition Kasachstans organisiert. Daneben scheinen auch seine Verbindungen zur EU und OSZE den Herrschenden zunehmend ein Dorn im Auge zu sein.

Vladimir Koslov bleibt noch eine Berufung vor dem Bezirksgericht von Mangistau und in letzter Instanz eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof von Kasachstan. Ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht ihm hingegen nicht offen, da Kasachstan diese Konvention nicht unterzeichnet hat.

Herrn Koslov werden Handlungen zur Last gelegt, die Kasachstan als Mitglied der OSZE jedem seiner Bürger zugestehen müsste: politische Oppositionsarbeit und der Einsatz für Menschenrechte. Vladimir Koslov wird zu Unrecht festgehalten, er ist unverzüglich frei zu lassen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1282 vom 21. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012