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RHEINLAND-PFALZ/5411: Verkleinerter Landtag berät Nachtragshaushalt (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 25. März 2020

Ältestenrat: Verkleinerter Landtag berät Nachtragshaushalt


Der rheinland-pfälzische Landtag kommt an diesem Freitag, 27. März 2020 um 10 Uhr zu einer Sondersitzung in Mainz zusammen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beratung und Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise im Rahmen eines beschleunigten parlamentarischen Verfahrens. Im heutigen Ältestenrat verständigten sich die Fraktionen aus Infektionsschutzgründen auch auf ein verkleinertes Plenum. Die Sitzung wird per Livestream über die Homepage des Landtags (www.landtag.rlp.de) übertragen.

"Damit wollen wir als Landtag dafür sorgen, dass die von der Regierung beschlossenen Gelder schnellstmöglich bei all jenen ankommen, die sie dringend benötigen", teilte Landtagspräsident Hendrik Hering mit. Auch in Krisenzeiten zeige das Parlament damit seine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Der Ältestenrat des Landtags hatte sich zudem darauf geeinigt, neben dem Nachtragshaushalt (Grundredezeit je Fraktion: Acht Minuten) unter anderem auch noch Gesetzentwürfe in zweiter Beratung zu verabschieden wie das Landesgesetz zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Landeswaldgesetz. Ebenfalls verständigte man sich im Ältestenrat auf eine Änderung der Geschäftsordnung, um Ausschusssitzungen vorübergehend auch per Videokonferenzen durchführen zu können.

"Selbstverständlich ergreifen wir für die Sondersitzung des Landtags sämtliche Vorsorge- und Hygienemaßnahmen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren", betonte Landtagspräsident Hendrik Hering. Unter anderem werde dafür Sorge getragen, dass Mindestabstände eingehalten werden, betonte Hendrik Hering. In diesem Zusammenhang kamen die Fraktionen überein, die Anzahl der an der Sitzung teilnehmenden Abgeordneten weitgehend zu reduzieren. Auch auf der Besuchertribüne werden Abgeordnete platziert. "Beschlussfähigkeit und die Mehrheitsverhältnisse bleiben selbstverständlich gewahrt", sagte Hendrik Hering.

Der Ältestenrat des rheinland-pfälzischen Landtags wird sich bis nach den Osterferien wöchentlich per Telefonschalte austauschen. Auf Anregung des Landtagspräsidenten berichte die Landesregierung in diesem Gremium regelmäßig zur aktuellen Corona-Situation in Rheinland-Pfalz. "Aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise auch auf das Parlamentsgeschehen ist es wichtig, den Austausch mit der Regierung und zwischen den Fraktionen aktuell und regelmäßig aufrecht zu erhalten", sagte Landtagspräsident Hendrik Hering.


Stichwort Ältestenrat:

Der Ältestenrat besteht aus dem Landtagspräsidenten, seiner Stellvertreterin und seinem Stellvertreter sowie weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. Den Vorsitz führt der Präsident.

Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ältestenrats besteht darin, die Tagesordnung der Sitzungen des Landtags durch die Festlegung einer Reihenfolge der Beratungsgegenstände sowie der Redezeiten für die einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen zu beschließen. Darüber hinaus verständigt sich das Gremium über den Arbeitsplan des Landtags.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2020
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0 61 31) 208 - 0
Fax: +49 (0 61 31) 208 - 2447
E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de
Internet: www.landtag.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2020

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