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RHEINLAND-PFALZ/5236: Ministerpräsidentin soll erstmals im Dezember befragt werden (Landtag Rheinland-Pfalz)


Landtag Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung vom 17. September 2019

Ministerpräsidentin soll erstmals im Dezember befragt werden


Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer soll erstmals in der Dezember-Sitzung des Landtags von den Abgeordneten befragt werden. Darauf einigte sich der Ältestenrat des Parlamentes in seiner vergangenen Sitzung, teilte die Landtagsverwaltung mit. Der Landtag muss eine solche Abweichung von der Geschäftsordnung dann noch mit Zweidrittelmehrheit beschließen.

Erstmals wird die Ministerpräsidentin demnach am Freitag, 13. Dezember 2019 im Landtag befragt. Im kommenden Jahr ist geplant, die Befragung an den beiden dreitägigen Plenarsitzungen im März und im August jeweils am letzten Sitzungstag durchzuführen. An diesen Tagen fallen die Fragestunde und die Möglichkeit zur Aussprache zum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage weg.

Die Befragung der Ministerpräsidentin soll eine Dauer von maximal 35 Minuten nicht überschreiten. Jede Fraktion hat das Recht, hierfür ein Thema bis zwei Tage vor der Befragung einzureichen. Zulässig sind ausschließlich Themen, die von aktuellem sowie allgemeinem Interesse sind und die in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen. Zu Beginn erhält die Ministerpräsidentin für fünf Minuten das Wort für einen aktuellen Bericht der Landesregierung. Anschließend können die Fraktionen insgesamt 18 Fragen zu den fünf eingereichten Themenkomplexen sowie zum aktuellen Bericht der Landesregierung stellen. Die CDU darf hierbei fünf, die AfD vier und die regierungstragenden Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen jeweils drei Fragen stellen. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und nur aus einer Einzelfrage bestehen. Darauf folgt unmittelbar die Antwort der Ministerpräsidentin, die ebenso möglichst kurz ausfallen soll. Es ist maximal eine direkte Zusatzfrage/Nachfrage möglich, die das Fragenkontingent entsprechend verringert. Die Reihenfolge der fragestellenden Fraktionen richtet sich nach deren Stärke im Landtag. Es beginnt jedoch die größte Oppositionsfraktion.

Der rheinland-pfälzische Landtag ist bisher bundesweit der einzige, der eine solche regelmäßige und direkte Befragung der Ministerpräsidentin für diese Wahlperiode eingeführt hat. Der Deutsche Bundestag sieht eine Befragung der Bundeskanzlerin seit dieser Legislaturperiode bereits vor.

Regelungsvorschlag_Beschlussfassung_Landtag_MP_Befragung.pdf
https://www.landtag.rlp.de/fileadmin/Landtag/Beitraege/2019/09_September/Regelungsvorschlag_Beschlussfassung_Landtag_MP_Befragung.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. September 2019
Landtag Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2019

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