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RHEINLAND-PFALZ/4258: Bodycams unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen einsetzen (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 12.01.2017

Bodycams unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen einsetzen


Im Innenausschuss des Landtags wurden heute die Ergebnisse des Pilotprojektes zu Bodycams im Polizeidienst präsentiert. Dazu äußert sich die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion Pia Schellhammer:

"Das Pilotprojekt zum Einsatz von Bodycams im Polizeidienst zeigt positive Ergebnisse. So konnten körperliche und verbale Angriffe auf die Polizei reduziert werden. Eine umfangreiche Befragung hat zudem gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger dem Einsatz von Bodycams grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Auch innerhalb der Polizei stoßen sie auf Akzeptanz. Insgesamt stellen wir fest, dass Bodycams deeskalierend wirken und Gewalt mindern können. Als GRÜNE ist es unser Anliegen, Gewalt zu verhindern. Daher befürworten wir nach umfassender Abwägung den Einsatz in bestimmten gesetzlichen Grenzen.

Das Rechtsgutachten der Universität Trier erörtert die klaren Grenzen des Einsatzes der Bodycams. So ist das Aufzeichnen in Dauerschleife, das sogenannte Pre-Recording, verfassungsrechtlich bedenklich und soll in Rheinland-Pfalz nicht genutzt werden. Auch der Einsatz von Bodycams in Wohnungen wird vor dem Hintergrund des hohen Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgrund der Eingriffstiefe abgelehnt."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Januar 2017
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2017

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