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RHEINLAND-PFALZ/4203: Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 18.11.2016

Grüner Erfolg: Trier führt als erste Kommune in RLP die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein


Gestern hat die Stadt Trier beschlossen, als erste Kommune in Rheinland-Pfalz die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Dies steht auch kommende Woche im Mainzer Stadtrat zur Abstimmung. Dazu der sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Daniel Köbler:

"Es ist ein großer Erfolg GRÜNER Politik, dass mit Trier nun die erste Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beitritt. Damit bekommen Flüchtlinge endlich einen diskriminierungsfreien und unbürokratischeren Zugang zur medizinischen Versorgung.

Es ist nur konsequent, dass die Karte nicht nur Flüchtlingen, sondern auch Sozialhilfeberechtigten ohne gesetzliche Krankenversicherung zugutekommen wird - wie schon bei den neuen Förderprogrammen für den sozialen Wohnungsbau zeigt sich, dass durch den Zuzug der Flüchtlinge Verbesserungen für alle auf den Weg gebracht werden können. Trier gibt hier ein wichtiges Signal an die anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz."


Hintergrund:

Flüchtlinge, die krank sind, können nicht direkt eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. In den ersten 15 Monaten, die sie in Deutschland sind, müssen sie sich bisher erst einen Behandlungsschein von ihrer Kommune ausstellen lassen, wenn sie medizinische Hilfe brauchen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommune müssen entscheiden, ob eine akute Erkrankung vorliegt und ein Arztbesuch erforderlich ist und anschließend die Arztrechnungen prüfen. Dadurch entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand und es geht Zeit verloren. Die zweite Personengruppe, denen die elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung gestellt werden soll, sind Sozialhilfeberechtigte, die nicht krankenversichert sind und deshalb vom Sozialamt Krankenhilfe erhalten. Auch diese haben nach § 264 Absatz 2 SGB V einen Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Gesundheitskarte.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. November 2016
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2016

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