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RHEINLAND-PFALZ/3638: Landestariftreuegesetz - Regelwerk nutzt Beschäftigten und Unternehmen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 14.07.2015

Anhörung zum Landestariftreuegesetz zeigt: Regelwerk nutzt Beschäftigten und Unternehmen


"Das Landestariftreuegesetz (LTTG) hat sich gut vier Jahre nach seinem Inkrafttreten bewährt", erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Tanja Machalet heute anlässlich der Anhörung zur Gesetzesevaluation. "Wie die Anzuhörenden weitgehend einmütig dargelegt haben, ist das Gesetzeswerk auch nach Einführung des bundesweit geltenden Mindestlohns weiterhin erforderlich. Matthias Rohrmann, Geschäftsführer des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, wies etwa auf die Bedeutung des Gesetzes für den Personen- und Schienennahverkehr hin. Neben Rheinland-Pfalz gibt es in 13 weiteren Bundesländern Tariftreueregelungen für den ÖPNV. Auch die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen lasse mittlerweile ein Gesetz zur Regelung der Tariftreue erarbeiten, berichteten die Experten."

"Einige forderten zudem eine Erweiterung des Gesetzes. So sollte die 'verpflichtende Personalüberleitung' im Gesetz festgeschrieben werden, hat etwa Andreas Jung von ver.di gefordert. Das heißt, dass ein Beschäftigter nicht mehr Leidtragender von Betreiberwechseln sein darf. Auftragnehmer im ÖPNV müssten sich dann dazu verpflichten, die beim vorherigen Betreiber Beschäftigten zu den gleichen arbeits- und tarifvertraglichen Bedingungen zu übernehmen."

"Nun gilt es, die Erkenntnisse aus der Anhörung intensiv zu prüfen", sagte Machalet. "Fest steht: Das Gesetz hat zu einem höheren Entgelt- und Lohnniveau geführt, insbesondere im Schienen- und Personennahverkehr. In der vorgelegten Evaluation gab fast die Hälfte der Befragten an, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes das Lohnniveau in ihren Unternehmen gestiegen ist. Das Tariftreuegesetz sorgt für gute Arbeitsbedingungen in Unternehmen und leistet einen Beitrag, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen in Rheinland-Pfalz fair ausgetragen wird."

Zum Hintergrund: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) ist in Rheinland-Pfalz zum 1. März 2011 in Kraft getreten. Öffentliche Aufträge dürfen seitdem nur noch an Unternehmen vergeben werden, die gesetzlich festgelegte Sozialstandards einhalten. Die Landesregierung kontrolliert dessen Auswirkungen und erstattet dem Landtag nach vier und nach sechs Jahren Bericht. Der Evaluationszeitraum, zu dem sich heute die Experten äußerten, umfasst den Zeitraum 1. März 2011 bis 30. April 2014.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juli 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2015

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