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RHEINLAND-PFALZ/3612: Änderung des deutschen Weingesetzes (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 01.07.2015

Änderung des deutschen Weingesetzes

Christine Schneider: Politiker der CDU-Fraktion sparen dem Land viel Geld durch ihren Einsatz


Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag die Quote der Neupflanzungsregelung von Rebstöcken auf 0,3% festlegen und das einstufige Verfahren bei der Beantragung von Pflanzrechten beschließen. Dazu erklärt die Vorsitzende des Umwelt- und Weinbauausschusses und CDU-Landtagsabgeordnete, Christine Schneider:

"Bei der Änderung des deutschen Weingesetzes konnte sich die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf eine Quote von 0,3 Prozent pro Jahr für Neupflanzungen von Rebstöcken einigen. Durch den großen Einsatz unserer Fraktionsvorsitzenden, Julia Klöckner, auf Bundesebene konnten wir eine gute Regelung für Rheinland-Pfalz und den deutschen Weinbau erzielen. Es ist ein großer Verdienst, dass die Interessen der rheinland-pfälzischen Winzer Gehör bei der Debatte in Berlin gefunden haben.

Besonders bemerkenswert ist, dass es durch den Einsatz der CDU-Fraktion gelungen ist, das einstufige Verfahren bei der Beantragung von Pflanzrechten durchzusetzen. Dadurch spart das Land Rheinland-Pfalz mehrere hunderttausend Euro, weil der Bund die alleinigen Lasten übernimmt. Die Neuregelung ist eine gute Entscheidung für den Weinbau in Rheinland-Pfalz."


Hintergrund:

Eine Gesetzänderung war nötig geworden, um eine erfolgreiche restriktive Mengenpolitik sowie die erfolgreiche Qualitätsweinproduktion im deutschen Weinbau zu erhalten. Einige Ost-Weinbaugebiete forderten zwischenzeitlich eine Quote von 0,5 Prozent. Eine zu starke Vergrößerung der Weinanbauflächen, und damit ein allgemeiner Mengenzuwachs an Wein, hätte die Stabilität des Weinmarktes gefährdet.

Die Genehmigung der Neuanpflanzungen im einstufigen Verfahren bedeutet, dass die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig ist. Dies trägt nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung bei, sondern spart auch Rheinland-Pfalz viel Geld, weil nach Auskunft der Landesregierung bei einem zweistufigen Verfahren innerhalb der Landesverwaltung zusätzliche 19 Arbeitskräfte benötigt worden wären.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

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