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RHEINLAND-PFALZ/3500: Wir brauchen genug landwirtschaftliche Nutzfläche für gesunde Lebensmittel (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 26.03.2015

Fraktion vor Ort / Schwerpunkt Landwirtschaft und Weinbau

Julia Klöckner / Christine Schneider: Wir brauchen genug landwirtschaftliche Nutzfläche für gesunde Lebensmittel / Stellage fördern und erhalten


- CDU-Fraktionssitzung in der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Alzey

- CDU-Landtagsfraktion informiert sich landesweit in 6 Arbeitsgruppen

- Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende stellen sieben Forderungen an die Landesregierung zum Erhalt landwirtschaftlicher Produktionsflächen vor

- CDU-Landtagsfraktion setzt sich für Steillagenweinbau und Begrenzung von Neuanpflanzungen ein

Julia Klöckner: "Ackerland ist nicht vermehrbar! Umso bedenklicher also, dass die momentanen Kompensationsmaßnahmen für Bau- und Gewerbegebiete, sprich die verpflichtend auszuweisenden Ausgleichsflächen, die Landwirte der Region und im Land doppelt negativ betreffen: Zum einen werden oft die besten Böden im Rahmen von Baumaßnahmen versiegelt, zum anderen werden für diese Versiegelung noch landwirtschaftliche Ausgleichsflächen ausgewiesen und den Landwirten damit ihre Betriebsgrundlage Stück für Stück entzogen.

Zu einem Problem hat sich auch die Frage der Ausgleichsflächen für Windräder entwickelt. Kein Landwirt kann ohne genügend Nutzfläche erfolgreich arbeiten. Wir brauchen diese aber für die Erzeugung gesunder Lebensmittel. Deshalb muss es die Möglichkeit des monetären Ausgleichs geben. Die Einnahmen sollten genutzt werden, um bereits vorhandene Ausgleichsflächen bzw. Naturschutzflächen, oder Biotope zu pflegen."

Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen,

  • dass naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr durch Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen erfolgen. Die Pflege und Entwicklung der vorhandenen Ausgleichsflächen muss in den Vordergrund rücken.
  • dass bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Entsiegelung von nicht mehr benötigten Gewerbeflächen und Verkehrsanlagen hin zu landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ausgleich anerkannt wird. Mit der Umwandlung sind auch diese Flächen ökologisch aufgewertet und nutzbar.
  • dass bei der Bebauung von vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen der Ausgleich vorrangig durch Schaffung neuer landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgen muss oder, soweit dies nicht möglich ist, ein monetärer Ausgleich erfolgt. Diese Gelder müssen der Landwirtschaft vor Ort für Maßnahmen der Verbesserung der Agrarinfrastruktur zugutekommen. Die Pflege von derzeitigen ökologisch aufgewerteten Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes als Ausgleichsmaßnahme muss gleichberechtigt anerkannt werden. Dabei sollte der Ausgleich durch Pflege aus bäuerlicher Hand erfolgen.
  • dass es keine pauschale Flächenstilllegung im Rahmen der GAP-Reform geben wird. Die Flächenstilllegung für Ausgleichsmaßnahmen und der Vertragsnaturschutz im Sinne des Greenings der 1. Säule müssen als ökologische Maßnahmen anerkannt werden, damit keine doppelte Flächenherausnahme erfolgt.
  • dass in Zukunft für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie ein Ausgleich für den Funktionsverlust nur noch in monetärer Form als Ersatzgeld und ohne Flächeninanspruchnahme erfolgt, um damit vorhandene Ausgleichsflächen vor Ort aufzuwerten und zu pflegen.
  • dass die vereinnahmten Ersatzgelder weder durch das Land noch über Naturschutzverbände oder die landeseigene Stiftung zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen verwandt werden. Die Mittel sind vor Ort zum Erhalt und zur Pflege vorhandener Biotope, zum Erhalt und zur Wiederherstellung vorhandener Weinbergsmauern und für Entsiegelungsmaßnahmen zu verwenden.
  • dass Agrarumweltmaßnahmen und die Landschaftspflege durch bäuerliche Hand durch den Einsatz der Ersatzgelder ergänzend gefördert werden.

Christine Schneider: "Der Steillagenweinbau ist ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft und eine wichtiger Teil der Weinbautradition im Land. Er steht für ein einzigartiges Terroir und ist ein touristisches Aushängeschild unserer Weinbaugebiete. Angesichts der großen Bedeutung des Steillagenweinbaus muss sich der hohe Bewirtschaftungsaufwand für die Winzer in einer besonderen Förderung durch das Land widerspiegeln. Nicht zuletzt muss sich die Landesregierung für ein europäisches Förderprogramm einsetzen.

Wir begrüßen, dass die geplante Änderung des Weingesetzes dem Schutz des Steillagenweinbaus dienen und der Umfang von Neuanpflanzungen von Reben auf 0,3 Prozent festgeschrieben werden soll. Denn Ziel muss sein, ein drohendes Überangebot und einen damit verbundenen Preisverfall zu verhindern. Entsprechend unserem Vorschlag sollen für die Jahre 2016 und 2017 für ganz Deutschland Neuanpflanzungen auf einen Prozentsatz von max. 0,3 der Rebanpflanzrechte begrenzt werden. Wir erwarten von der Landwirtschaftsministerin, dass sie dieses Modell im Bundesrat unterstützt und in Rheinland-Pfalz entsprechend umsetzt."

Hintergrund:

Unter dem Stichwort "Fraktion vor Ort" sind die Abgeordneten der CDU- Landtagsfraktion unter der Leitung ihrer Vorsitzenden, Julia Klöckner, am 25. März 2015 im Land ausgeschwärmt. Schwerpunktthema: Landwirtschaft und Weinbau. Zum Auftakt gab es eine Fraktionssitzung in der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Alzey, gemeinsam mit dem Präsidenten und dem Direktor der Landwirtschaftskammer Norbert Schindler und Alfons Schnabel sowie dem Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., Michael Horper, und dem Präsidenten des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz.

Im Anschluss informierten sich die CDU-Landtagsabgeordneten landesweit in verschiedenen land- und weinwirtschaftlichen Betrieben im Gespräch mit Betroffenen über agrarpolitische Fragestellungen. Eine zentrale Frage war dabei, wie der fortschreitende Rückgang landwirtschaftlicher Nutzflächen zu Lasten der Leistungsfähigkeit bäuerlicher Betriebe aufgehalten werden kann. Zudem befasste sich die Fraktion mit dem Steillagenweinbau und den Anbaurechten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. März 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2015

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