Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/3115: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Änderung des Kommunalwahlrechts (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 13.06.2014

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Änderung des Kommunalwahlrechts

Julia Klöckner: Sorgsamer Umgang mit der Verfassung statt leichtfertiger Politik-Experimente



Die von Ministerpräsidentin Dreyer geführte Landesregierung und die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen wurden heute beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof erneut in ihre Schranken verwiesen, und es wurde erneut in Rheinland-Pfalz ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Die rot/grünen Fraktionen hatten dort die Feststellung der Vereinbarkeit der von Rot/Grün im Landtag beschlossenen Änderung des Kommunalwahlrechts in Sachen Geschlechterparität mit der Landesverfassung beantragt. Diesen Antrag hat das höchste rheinland-pfälzische Gericht nun auch im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen. Die von Rot/Grün gegen alle Warnungen beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts ist damit verfassungswidrig. Dazu erklärt die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner:

"Die heutige Entscheidung in der Hauptsache ist eine unmissverständliche Mahnung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts, sorgsam mit der Verfassung umzugehen und auf leichtfertige Politik-Experimente zu verzichten. Sie ist gerichtet an die rot/grünen Landtagsfraktionen und an die Landesregierung, denn die von der rot/grünen Landtagsmehrheit beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes wurde von Regierungsmitgliedern mitinitiiert und bei der Abstimmung mitgetragen - trotz aller Warnungen und Bedenken. Sowohl die zuständigen Landesminister Lewentz und Hartloff als auch Ministerpräsidentin Dreyer haben im Landtag zu diesem verfassungswidrigen Gesetz die Hand gehoben, auch oder gerade weil sie sich von den Grünen dazu getrieben fühlten.

Das verfassungsrechtlich verbürgte Wahlrecht ist eine der fundamentalen und tragenden Säulen der Demokratie. Der Wähler muss beim Wahlgang selbst vor einer wie auch immer gearteten Beeinflussung seiner freien Willensentscheidung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite geschützt sein. Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel. Die Wahlrechtsgrundsätze dienen dem Schutz der Bürger und der Demokratie. Ihrer Aushöhlung wird Tür und Tor geöffnet, wenn der Staat meint, darüber entscheiden zu können, in welchen Fällen er sich zur Erreichung von noch so berechtigten Ansinnen über elementare Verfassungsgrundsätze hinwegsetzen darf.

Gemeinsam müssen wir Wege für eine bessere Partizipation von Frauen auch in den Kommunalparlamenten finden. Das geht aber nur mit und nicht gegen die Verfassung. Jetzt hat das Gericht entschieden und uns in unserer Sichtweise gestützt."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juni 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2014