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RHEINLAND-PFALZ/2889: Neufassung des SWR-Staatsvertrages geplant (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 44/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 2. Dezember 2013

Neufassung des SWR-Staatsvertrages geplant



Ein Gesetzentwurf der Landesregierung schlägt die Neufassung des 1998 bei der Fusion von SWF und SDR entstandenen SWR-Staatsvertrages vor. Den Entwicklungen der Medientechnik und -landschaft soll so Rechnung getragen werden. Die Fraktionen werden den Entwurf im Ausschuss intensiver besprechen.

Das Hauptanliegen in Hinblick auf die Reform des SWR-Staatsvertrages ist es laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die Zukunft des SWR zu sichern und seine Position als zweitgrößte und zweitstärkste Anstalt innerhalb des ARD-Verbundes zu stärken. Schwerpunkte der Novellierung seien die Stärkung der Gremien, "mehr Staatsferne und mehr Pluralität in den Gremien, mehr Transparenz, die Stärkung der Rechte der Beschäftigten und der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Flexibilisierung der Organisationsstrukturen", zählte Dreyer auf. Durch den Verzicht auf staatsvertragliche Vorgaben werde den Gremien eine stärkere Verantwortung für die Ausgestaltung und Ausrichtung des SWR übertragen. So stünden die Hauptsatzung und die neu eingeführte Organisationsverfügung unter dem qualifizierten Vorbehalt der Zustimmung der Gremien, die wiederum nach bestimmten Länderquoren zusammengesetzt seien. Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne der Gremien werden die Landesregierungen zukünftig keine Mitglieder mehr in den Rundfunkrat entsenden. Im Falle von Rheinland-Pfalz komme für den entfallenden Vertreter der Landesregierung ein Mitglied der deutschen Sinti und Roma hinzu. Umfangreiche Transparenzvorgaben hätten im Staatsvertrag Eingang gefunden. Die Sitzungen des Rundfunkrates seien grundsätzlich öffentlich, die Beschlüsse samt Beratungsgrundlagen ebenfalls öffentlich zugängig zu machen. "Es ist ein zeitgemäßer Staatsvertrag, der Transparenzvorgaben macht, die Gleichstellung von Frauen und Männern vorsieht und den Interessen der Beschäftigten sowie der gebotenen Staatsferne der Gremien Rechnung trägt", resümierte Dreyer.

Der Staatsvertrag habe seinen Anfang im Jahr 1997, erläuterte Dr. Adolf Weiland (CDU). Er sei die Voraussetzung für die Fusion der beiden Rundfunkanstalten Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk im Jahr 1998 gewesen. "Allein die Zeitspanne, die seitdem vergangen ist, macht deutlich, dass es einer grundlegenden Überarbeitung dieses Gesetzeswerks bedurft hat", sagte Weiland. In diesen 16 Jahren habe ein tiefgreifender technologischer Wandel, insbesondere im Bereich der Medien stattgefunden. "Es hat auch rasante Änderungen im Mediennutzungsverhalten gegeben." In dem Zeitraum habe es allein zwölf Rundfunkänderungsstaatsverträge gegeben. Dies mache deutlich, dass es dringend geboten gewesen sei zu einer Synchronisierung zwischen SWR-Staatsvertrag und den Rundfunkänderungsstaatsverträgen zu kommen. "Die Regelungsmechanik der beiden Bereiche stimmte nicht mehr in allen Punkten reibungslos miteinander überein", schilderte Weiland. Das habe nichts mit richtig oder falsch zu tun, sondern mit notwendig und überfällig. Das Jugendradio "DASDING" werde auf eine einwandfreie gesetzliche Grundlage gestellt. Das Digitalangebot von "SWRinfo" stelle sich jetzt auf die neuen Erfordernisse der Digitalisierung ein. "Das alles ist jetzt nicht mehr landesspezifisch in Gesetzeswerken in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geregelt, sondern insgesamt für diese Zwei-Länder-Anstalt." Es habe in Baden-Baden massive Beschwerden gegeben, man solle doch die Standorte Baden-Baden, Mainz und Stuttgart gleich behandeln. "Das ist ein spannendes Ansinnen. Dem können wir direkt zustimmen. Dann hätten wir in Mainz als Standort noch erheblichen Nachholbedarf", sagte Weiland.

In der Vorbereitungsphase im Ausschuss für Medien und Netzpolitik seien die Fraktionen die ganze Zeit durch die Staatskanzlei sehr gut informiert worden, hob Margit Mohr (SPD) hervor. Der Dank gelte vor allen Dingen Staatssekretärin Kraege für die gute Unterrichtung. "Auch in unseren Augen legt der vorliegende Staatsvertrag die Grundlagen für einen modernen und multimedialen Sender", kommentierte Mohr den Gesetzentwurf. Der SWR sei nun durch den neuen Rechtsrahmen gut für die Zukunft gerüstet, um sich den Herausforderungen zu stellen. "Wir wissen, dass sich die mediale Welt rapide verändert. Darauf muss man auch flexibel reagieren", sagte die Abgeordnete. Der Sender erhalte durch den Rechtsrahmen flexiblere Strukturen und mehr Transparenz nach innen und außen. Eine klare Forderung ihrer Fraktion sei, "dass die regionale Identität auch weiterhin in dem Programm des Senders eine herausragende Rolle übernehmen muss". Das betreffe die Hörfunkprogramme wie das Fernsehprogramm. Im gemeinsamen Fernsehprogramm für beide Länder sei ein Anteil von mindestens 30 Prozent als gesonderter, in der Regel zeitgleich zu sendender Landesanteil enthalten. "Wir begrüßen das ausdrücklich, denn ich denke, gerade der kleine Partner Rheinland-Pfalz findet sich bei diesen 30 Prozent und der zeitgleichen Sendung dann erkennbar wieder", erklärte die Abgeordnete. Der SWR bleibe somit ein starker, regionaler Sender. Die Gremienbesetzung sei ein viel diskutierter Punkt gewesen, vor allem in Baden-Württemberg. Dort wurden die Bestimmungen zur Entsendung der Gremienmitglieder laut Mohr heiß diskutiert. "Gerade vor dem Hintergrund des beim Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahrens, das sich mit der Fragestellung auseinandersetzt, wie viel staatliche Vertreter in den Aufsichtsgremien sitzen dürfen, sind wir mit dem vorliegenden Gesetz absolut auf dem richtigen Weg, um in den Aufsichtsgremien das Gebot der Staatsferne umzusetzen", ist sie überzeugt. Je nachdem, wie das Urteil ausfalle, müsse nachjustiert werden.

Der Entwurf des neuen SWRStaatsvertrags biete die Grundlage, den SWR demokratischer und moderner zu gestalten, sagte Daniel Köbler (Bündnis 90/Die Grünen). Er glaube, dass die beiden Landesregierungen "einen sehr guten Staatsvertrag vorgelegt haben". Es gehöre schon etwas dazu, wenn sich zwei Landesregierungen im Vorgriff auf ein zu erwartendes Urteil selbst ein Stück weit zurücknähmen und mit dem vorliegenden Entwurf von sich aus mehr Staatsferne vorschlagen. Ein wichtiger Punkt sei, dass die Zuständigkeiten der Gremien zwischen Rundfunkrat und Verwaltungsrat trennschärfer formuliert worden seien, sodass die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen klarer werden. "Das ist auch ein wichtiges Gebot von mehr Transparenz im Sender." Die bessere Repräsentanz von gesellschaftlichen Gruppen zur Abbildung der gesellschaftlichen Realität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei seiner Fraktion ein wichtiges Anliegen. Hier sei vor allem das Ziel der gleichberechtigten Repräsentanz der Geschlechter in den Gremien des SWR sowie die zeitgemäße Vertretung gesellschaftlicher Gruppen, wie der Muslime, zu nennen. "Ich finde es vor dem Hintergrund aktueller bundesund europaweiter Diskussionen beispielhaft, dass Rheinland-Pfalz den frei gewordenen Sitz der Landesregierung an den Landesverband der Sinti und Roma übergibt", betonte Köbler. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt sollte nicht nur durch die gesellschaftlichen Vertreter, sondern im Prinzip auch von der gesamten Öffentlichkeit kontrolliert und nachvollzogen werden. Er glaube, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse den Weg der Modernisierung, der Trimedialität und der Stärkung im Online-Bereich weiter fortschreiten, "wenn wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk junge Generationen nicht dauerhaft verlieren wollen". Auch deswegen spreche er sich klar für einen Jugendkanal auf öffentlich-rechtlicher Grundlage aus.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 44/2013, Seite 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2013