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RHEINLAND-PFALZ/2853: Landesbesoldungsgesetz - Übergangsregelung gefordert (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 33/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 16. September 2013

Übergangsregelung gefordert

Petitionsausschuss befasste sich mit Legislativeingabe



Der Petitionsausschuss hat sich in seiner nicht öffentlichen 20. Sitzung am 10. September 2013 unter anderem mit der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes befasst, hier mit der Schaffung einer Übergangsregelung für Beamte im Vorbereitungsdienst. Bei dem Begehren des Petenten handelt es sich um eine sogenannte Legislativeingabe, d.h. es handelt sich um Eingaben, die auf den Erlass oder die Änderung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung gerichtet sind. In diesem Fall begehrt der Petent eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Im Einzelnen wünscht er eine Übergangsregelung bzw. einen finanziellen Ausgleich für Beamte auf Widerruf, die ab dem 1. Juli 2013 nicht mehr nach Besoldungsdienstalter entlohnt werden sollen. Bei der Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Öffentliche Petitionen sind Eingaben von allgemeinem Interesse an den Petitionsausschuss, die im Einvernehmen mit der Petentin oder dem Petenten auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden können. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrags hierzu. Diese öffentliche Petition zeichneten weitere 219 Personen mit.

Die Diskussionsbeiträge können auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten: http://www.derbuergerbeauftragte. rlp.de/ eingesehen werden. Hier wird auch - nach Ablauf einer Frist, die die Geschäftsordnung des Landtags bestimmt - der Abschlussbericht, der das Votum des Petitionsausschusses enthält, eingestellt.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 33/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2013