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RHEINLAND-PFALZ/2823: Festanstellung von auswärtigen Tagespflegekräften (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 21/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 24. Juni 2013

Festanstellung von auswärtigen Tagespflegekräften



Auf Antrag der Landesregierung wurde das Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in zweiter Beratung im Landtag diskutiert. Dieses vom Bund initiierte Förderprogramm zielt auf die Festanstellung von Tagespflegekräften außerhalb der Kindertagesstätten ab, etwa in Unternehmen. Die Hälfte der Personalkosten wird im ersten Anstellungsjahr vom Bund übernommen. Bis November dieses Jahres können dafür Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von zehn Millionen Euro beantragt werden. Der Antrag wurde einstimmig mit den

Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU in abschließender Beratung angenommen. Simone Huth-Haage (CDU) begrüßte die Initiative, kritisierte aber, dass ihre Fraktion bereits im Jahr 2008 einen entsprechenden Antrag eingereicht habe, der damals abgelehnt worden sei. Dadurch sei viel Zeit verloren gegangen. In allen anderen Bundesländern hätte man sich bereits an dem Programm beteiligt. Nur durch das Bundesprogramm sei die Landesregierung jetzt aktiv geworden. Das Aktionsprogramm der Kindertagespflege des Bundes ermögliche es dem Arbeitgeber, für festangestellte Pflegepersonen die Hälfte des Bruttojahreslohnes über den Bund zu refinanzieren. Bislang hätten sich rheinland-pfälzische Unternehmen jedoch nicht an diesem Programm beteiligen können. Durch die Haltung der Landesregierung zur Kindertagespflege habe sie vielen Familien das Leben schwer gemacht.

Ingeborg Sahler-Fesel (SPD) jedoch wollte richtig gestellt wissen, dass die CDU die Kindertagespflege damals in den Kindertagesstätten unterbringen wollte. "Die CDU-Fraktion wollte die "Kindertagesstätten light" und hat die gute Ausbildung unserer Erzieherinnen und Erzieher nie anerkannt. Es ging der CDU nur um die Betreuung, die Bildungskomponente fehlte vollkommen", stellte Sahler-Fesel klar. Das Programm fördere aber ausschließlich die Anstellung außerhalb von Kindertagesstätten. Die nun vorgenommene Änderung sei in der Tat notwendig, damit Rheinland-Pfalz aus der Förderung des Bundesprogramms zur Festanstellung von Pflegepersonal in Kindertagesstätten profitiere. Dies stelle aber lediglich einen Anreiz dar, da die Förderung nur einmalig ausgezahlt werde und nur das erste Anstellungsjahr umfasse.

Elisabeth Bröskamp (Bündnis 90/Die Grünen) wehrte sich gegen den Vorwurf seitens der CDU-Fraktion, die Koalition hätte Zeit vergeudet. Nur weil es in anderen Ländern früher umgesetzt worden sei, hieße dies nicht, dass es besser umgesetzt worden wäre. So würden in anderen Ländern ganz andere Ansprüche an die Qualifikation oder auch an die Bezahlung von Tagespflegepersonen gestellt werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei für die Landesregierung sehr wichtig, auch weil dies heute ein harter Standortfaktor bei der Berufswahl sei. Familien würden sich dort niederlassen, wo sie nicht nur Arbeit haben, sondern wo sie Familie und Arbeit unter einen Hut bringen können, so Bröskamp. Die Pflegekräfte hätten ein Anrecht auf einen angemessene Bezahlung und eine langjährige Anstellung. Da der Fördertopf begrenzt sei, stelle sich natürlich die Frage, was danach mit den Tagespflegemüttern passiert. "Etwas zu initiieren, ist das eine, es aber auch beständig fortzuführen und letzten Endes auch über Jahre für die entsprechenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, ist das andere", gab Bröskamp zu bedenken.

Auch Familienministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die Gesetzesänderung. Bisher hätten Tagespflegekräfte nur in den eigenen Räumen oder in Kindertagesstätten Kinder betreuen können. Nun sei dies auch in anderen Räumlichkeiten möglich. Durch die Gesetzesänderung könne der Betreuungsanspruch von Kindern ab dem ersten Lebensjahr noch besser erfüllt werden. "Das ist gut so, denn die Kindertagespflege ist das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung", so Alt. Die Kindertagespflege zeichne sich durch eine familiennahe und zeitlich flexible Betreuung aus und sei damit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben, oder auch für Eltern, die außergewöhnliche Arbeitszeiten haben und insofern auf eine besonders flexible Kinderbetreuung angewiesen seien. Durch die Fördermittel würde die Hälfte der Personalkosten im ersten Anstellungsjahr übernommen werden. So werde Unternehmen, aber auch Altenheimen und Krankenhäusern die Gelegenheit geboten, Tagespflegepersonen fest anzustellen und sie in ihren eigenen Räumen betreuen zu lassen. Dabei schließe die Förderung eine Unterbringung in den Räumen von Kindertagesstätten aus, damit es nicht zu einer Vermischung der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten komme, was der Landesregierung sehr wichtig sei.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 21/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2013