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RHEINLAND-PFALZ/2821: "Arzt im Rettungsdienst" (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 21/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 24. Juni 2013

"Arzt im Rettungsdienst"



Im Landtag wurde in zweiter Beratung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften besprochen. Mit dem 1. Januar 2014 ist gesetzlich vorgesehen, dass nur noch Ärzte mit der Zusatzqualifikation in der "Notfallmedizin" als Notärzte eingesetzt werden dürften. Dies war fraktionsübergreifend als Problem gesehen worden, da so im ländlichen Raum ein eklatanter Mangel in der Notfallversorgung entstehen würde. Denn gerade kleinere Krankenhäuser könnten sich die Weiterqualifikation der Ärzte nicht leisten. Der eingebrachte Gesetzesentwurf trage dem Rechnung, indem er es Ärzten mit der Zusatzqualifikation "Arzt im Rettungsdienst" weiterhin ermögliche als Notarzt eingesetzt werden zu können. Das Landesgesetz zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften wurde einstimmig angenommen.

Dr. Peter Enders (CDU) erachtete es als zwingend notwendig, die Gesetzesänderung voranzutreiben. Ansonsten würde ab dem 1. Januar 2014 ein Gesetz gelten, das nicht erfüllt werden könne, weil es nicht genug Notärzte gebe, die über die Qualifikation der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" verfügen. Ein Grundproblem sei sicherlich, dass die Vergütung, egal ob jemand die Zusatzbezeichnung hat oder nicht, gleich erfolgen muss. Da müssten Anreize gesetzt werden, sich zu qualifizieren. Es könne aber nicht sein, dass der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst, in aller Regel besser bezahlt werde als die notärztliche Tätigkeit. Für Enders sei dies ein Anachronismus, den man nicht mehr länger akzeptieren dürfe. Auch gebe es aufgrund des Nichtvorhandenseins öffentlich-rechtlicher Verträge im Rettungsdienstgesetz ein sehr starkes Stadt-Land-Gefälle bei der Vergütung. Das sei mit ein Grund dafür, dass es dort Besetzungs- und Nachwuchsprobleme gebe.

Friederike Ebli (SPD) ging es vor allem um die betroffenen Menschen, die auf eine gute Versorgung im Rettungswesen und Notfalldienst angewiesen seien. Rheinland-Pfalz sei in der Tat eines der ersten Bundesländer gewesen, die im Rettungsdienstgesetz den Begriff "Notfallmedizin" aufgenommen haben. Die Ansprüche an die Weiterbildung seien mit die höchsten in der ganzen Bundesrepublik gewesen. Dass nun die Bundesärztekammer ein Curriculum vorgelegt habe, sei sinnvoll, so Ebli. So sei das Rettungsdienstgesetz in allen Bundesländern angeglichen worden. In ländlichen Räumen führe dies jedoch zu Problemen. Kleinere Krankenhäuser, hätten es weitaus schwerer, diese hohen Ansprüche und Voraussetzungen in der Weiterbildung zu erfüllen. "Deswegen sind wir in der Situation, dass wir genauer hinschauen müssen, ob wir die Zusatzbezeichnung "Arzt im Rettungsdienst" weiter gelten lassen oder sehr restriktiv sein und sagen sollen, Notfallmedizin ist das allein Seligmachende", wie Ebli zu bedenken gab. Die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum müsse gewährleistet werden.

Der Forderung schloss sich auch Stephanie Nabinger (Bündnis 90/Die Grünen) an. In einem Flächenstaat wie Rheinland-Pfalz brauche man ein funktionierendes Rettungswesen, damit Bürgerinnen und Bürger im Unglücks- oder Notfall schnelle und qualifizierte medizinische Hilfe erhalten könnten, was mit dem Gesetzesentwurf sichergestellt werden solle.

Dies bekräftigte auch Innenminister Roger Lewentz (SPD). Eigentlich sei das Gesetz, welches zum 1. Januar 2014 greifen sollte, eine gute Idee gewesen. Doch die eigentliche Intention, dass ab dem Zeitpunkt nur noch solche Ärzte als Notärzte eingesetzt werden dürfen, die über die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" verfügen, sei in der Praxis so nicht umsetzbar, bedauerte Lewentz. Denn dies hätte nunmehr zur Folge, dass im ländlichen Bereich nicht ausreichend Ärztinnen zur Verfügung stünden. Aus diesem Grund, würden die Voraussetzungen dahingehend geändert, dass Ärztinnen und Ärzte mit dem Fachkundenachweis "Rettungsdienst" ab dem 1. Januar 2014 weiter im Notarztdienst eingesetzt werden können. "Das ist bewusst eine Folge der praktischen Realität, auch wenn wir gerne den weitergehenden Nachweis und die weitergehende Ausbildung gehabt hätten", konstatierte Lewentz. Lewentz bedauerte zudem, dass die Vergütung hier eine große Rolle spiele. Daher würde eine weitere Gesetzesänderung eine Quotenregelung dergestalt einführen, dass die Kosten für das Personal der Leitstellen zu 60 Prozent von den Krankenkassen und zu 40 Prozent vom Land getragen würden.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 21/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2013