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RHEINLAND-PFALZ/2603: Haushalt auf der Zielgeraden (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 1/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 16. Januar 2012

Haushalt auf der Zielgeraden

Haushaltsausschuss beriet Etat des Landtags


Die Beratungen des Doppelhaushalts 2012/2013 sind auf der Zielgeraden angekommen. Unter Leitung des Vorsitzenden Frank Puchtler (SPD) hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss für die erste Sitzung im neuen Jahr gleich drei Etats vorgenommen: Neben dem Haushalt des Landtags ging es um die Etats des Rechnungshofs und des Finanzministeriums.

Landtagspräsident Joachim Mertes unterstrich bei dieser Gelegenheit die Bedeutung des demokratisch gewählten Parlaments und die im Vergleich dazu äußerst geringen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger des Landes: Alle 101 Abgeordneten des rheinlandpfälzischen Landtags kosten jeden Einwohner von Rheinland-Pfalz insgesamt nur 4,37 Euro im Jahr, das sind rund 4 Cent für einen Abgeordneten. Die Fraktionen des Landtags kosten den einzelnen Bürger ganze 1,14 Euro, eine Fraktion also 38 Cent pro Jahr.

Im Haushalt des Landtags sind auch die Aufwendungen für den Bürgerbeauftragten sowie den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgesehen. Der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard und der Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner nahmen deshalb ebenfalls an der Sitzung des Haushaltsausschusses teil.

Der Rechnungshof in Speyer unter Leitung des Präsidenten Klaus P. Behnke ist eine selbständige oberste Landesbehörde. Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe und der Kommunen zu prüfen. Er berät den Landtag und die Landesregierung in Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Das von Staatsminister Dr. Carsten Kühl geleitete Ministerium der Finanzen verfügt innerhalb der Landesregierung über eine herausgehobene Stellung. Das Ministerium ist nicht nur zuständig für den gesamten Landeshaushalt, insbesondere dessen Aufstellung und Vollzug, sowie für die Rechnungslegung und die Entlastung der Landesregierung. In seine Zuständigkeit fallen unter anderem auch das Haushaltsrecht sowie die Finanzplanung und finanzwirtschaftlichen Grundsatzfragen, ferner die kommunalen Finanzangelegenheiten und der Finanzausgleich sowie der Länderfinanzausgleich.

Zu den Aufgaben des Finanzministeriums zählen außerdem die Kreditaufnahme für den Landeshaushalt sowie die Schuldenverwaltung, die Steuerverwaltung, das Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes, die Aufsicht über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die Grundsatzfragen der Beteiligungsverwaltung, das Lotteriewesen, die Wiedergutmachung, Angelegenheiten des Wohnungs- und Städtebaus, der staatliche Hochbau, das Bauordnungs- und Planungsrecht sowie die öffentlich privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships).


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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 1/2012, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2012