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RHEINLAND-PFALZ/2599: Beauftragter für Informationsfreiheit (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 1/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 16. Januar 2012

Beauftragter für Informationsfreiheit


Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis90/Die Grünen zum Landesgesetz zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorschriften wurde vom Landtag mit den Stimmen der antragstellenden Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen. Die CDU sprach sich gegen die Schaffung der Stelle eines Informationsfreiheitsbeauftragten aus und verwies auf das junge Alter des bestehenden Gesetzes.

Informationen seien die notwendige Grundlage der täglichen Arbeit, dies gelte für Parlamentarier, wie für die Bevölkerung, unterstrich Pia Schellhammer (Bündnis90/Die Grünen). Eine gesteigerte Informationsfreiheit könne zu mehr Verständnis für die Politik führen. Es gebe ein Bedürfnis nach mehr Information in der Bevölkerung, viele wüssten aber nicht um die Möglichkeiten der Einsichtnahme in Akten. Wenn das Recht auf Information nicht wahrgenommen werde, müsse man es über einen entsprechenden Beauftragten in die Öffentlichkeit tragen, erklärte die Abgeordnete. Man müsse sich die Frage stellen, welche Informationsgrundlage "eine aktive Demokratie braucht". Dies sei ein Weg zu mehr Bürgerbeteiligung.

Seit Januar bestehe ein derartiges Gesetz auf Bundesebene, erläuterte Matthias Lammert (CDU), in Rheinland-Pfalz sei das Gesetz seit 2009 in Kraft. In der Neuauflage des Gesetzes gehe es um die Einrichtung der Stelle des Informationsfreiheitsbeauftragten. Darauf habe man bei der letzten Beratung zu dem Thema "bewusst verzichtet", auch die SPD-Fraktion. Lammert wies auf die zusätzlichen Kosten hin, die durch die Schaffung einer solchen Stelle entstünden. Außerdem gebe es andere Möglichkeiten. Lammert betonte, dass es bisher keine Probleme gegeben habe und führte den Gesetzentwurf auf die neue Koalition zurück. Lammert forderte, zuerst die Evaluation des ursprünglichen Gesetz abzuwarten.

Es werde keine neue Stelle geschaffen, stattdessen übernehme der Landesdatenschutzbeauftragte diese Stelle, so Carsten Pörksen (SPD). Offensichtlich seien die Möglichkeiten der Informationsfreiheit der Bevölkerung noch nicht genug bewusst, der entsprechende Beauftragte habe diese Aufgabe. Ob die Bevölkerung das Angebot annehme, "ist ihre Entscheidung". Auch der Datenschutzbeauftragte sei mit der Zuteilung dieser Kompetenz einverstanden. Er müsse jedoch auch die finanziellen und personellen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, unterstrich der Abgeordnete, dies geschehe durch den Gesetzesentwurf.

Man habe beim ursprünglichen Gesetz einen Anspruch artikuliert, den man jetzt weiterverfolge, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD). Man habe mehr Transparenz schaffen wollen, dies sei geschehen. Viele Behörden hätten die an sie verschickten Fragebögen ausgefüllt zurückgeschickt, erklärte Lewentz Es gebe noch viel zu tun, die Aufgabe des Beauftragten sei es, zwischen Behörden und Bürgern zu vermitteln, so könnten "Lösungen im Dialog mit allen" erreicht werden. Die Landesregierung halte die Ansiedlung des Amtes beim Datenschutzbeauftragten für richtig, so der Minister.


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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 1/2012, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2012