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HAMBURG/3503: Verschärfung des Sexualstrafrechts allein reicht nicht (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 16. Februar 2016

Verschärfung des Sexualstrafrechts allein reicht nicht


Der Senat hat eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts angekündigt. "Das ist ein Ansatz, den wir unterstützen", erklärt dazu Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Neben der Reformierung des § 177 StGB brauchen wir aber auch unbedingt besseren und konkreten Schutz für Frauen im öffentlichen Raum. Dazu gehören auch praktische und präventive Maßnahmen und eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Sexismus und sexuelle Übergriffe." Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE erst in der letzten Bürgerschaftssitzung eine ExpertInnen-Kommission zur Erarbeitung von Präventions- und Schutzkonzepten im öffentlichen Raum beantragt (Drs. 21/3019).

"Eine solche Kommission hätte präventive Maßnahmen, Aktionen und Kampagnen erarbeiten sollen und Informations- und Bildungsmaßnahmen", erläutert Özdemir. "Auch ein Konzept zum Schutz vor sexuellen Übergriffen, wie zum Beispiel Notfallsäulen, 'Security Points' und Kooperationen mit GastronomInnen, könnte zu ihren Aufgaben gehören. Leider haben SPD und Grüne gemeinsam mit der CDU diesen Antrag abgelehnt. Die Strafrechtsreform wird von den Fachverbänden schon lange gefordert und ist längst überfällig - wir dürfen aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass Prävention und die Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen ebenfalls dringend notwendig sind."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 16. Februar 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2016

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