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HAMBURG/3234: Kürzt der Senat an der Inklusion von LSE-SchülerInnen? (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. Juni 2015

Kürzt der Senat an der Inklusion von LSE-SchülerInnen?


In einem Brief an die bildungspolitischen SprecherInnen der Bürgerschaftsfraktionen schreibt die Vereinigung der SchulleiterInnen der Stadtteilschulen in Hamburg unter anderem: "Nach Informationen aus der Behörde für Schule und Berufsbildung soll die Personalzuweisung pro Schüler/in mit LSE gegenüber der zurzeit gültigen Bürgerschaftsdrucksache gekürzt werden. (...) Jede Stunde wird dringend für die inklusive Beschulung und Förderung dieser Schüler/innen gebraucht. Nur so kann es gelingen, dass möglichst viele der betroffenen Schüler/innen die Stadtteilschule am Ende der 10. Klasse mit einem Schulabschluss verlassen. Nur mit einem Schulabschluss erhalten sie eine echte Chance für ihre berufliche Zukunft."

Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützt diese Forderung der StadtteilschulleiterInnen und nimmt ihre Bedenken, dass die Ressourcenzuweisung beschnitten werden könnte, sehr ernst. "Gerade die Kinder mit dem Förderbedarf LSE (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) benötigen eine besondere Unterstützung in der Schule, weil sie oftmals durch sozial schwierige Familienverhältnisse und Armut im Nachteil sind", erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Fraktion. "Ihre Bildungschancen müssen erweitert und nicht beschnitten werden. Deshalb erwarten wir vom Senat, dass die Inklusion auskömmlich und den Bedürfnissen der SchülerInnen entsprechend finanziert wird. Gäbe es hier in der Tat eine Kürzung der Zuwendungen an die Schulen, hieße das ein weiteres Mal, dass der SPD/Grünen-Senat bei den Schwächsten unserer Gesellschaft kürzt. Im Koalitionsvertrag kündigte er noch eine Stärkung der Inklusion an - danach sieht das aber gar nicht aus."

Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, hat DIE LINKE eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt um zu erfahren, was der Senat in Bezug auf die Pro-Kopf-Zuweisung für die Förderung von Kindern mit LSE plant. Außerdem soll er zum Verfahren Stellung beziehen, so Boeddinghaus: "Falls der Senat plant, eine solche Kürzung gegen einen gültigen Bürgerschaftsbeschluss ohne Befassung der Bürgerschaft durchsetzen, wäre das ein Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerschaft. Ein solches Vorgehen wäre nicht hinnehmbar."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. Juni 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2015

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