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HAMBURG/2968: Krankenhausgesetz - Transparenz im Gesetzgebungsverfahren gefordert (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. September 2014

Krankenhausgesetz: LINKE fordert Transparenz im Gesetzgebungsverfahren, Behörde hält wichtige Informationen zurück!



Das Hamburgische Krankenhausgesetz soll erneuert werden. Doch im Gegensatz zu anderen Novellen wurden die dazugehörigen Stellungnahmen der Institutionen und Verbände nicht zugefügt (Drs. 20/13600). Dies sind unter anderem der Marburger Bund, die Krankenhausgesellschaft, Verdi, die Krankenkassen oder auch die Ärztekammer. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Ds. 20/13091) verlangte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kersten Artus die Stellungnahmen. Die Antwort lautet: "Eine Beifügung aller schriftlichen Stellungnahmen käme einer Aktenvorlage gleich, die nach Artikel 30 der Verfassung an Voraussetzungen gebunden ist, die durch eine parlamentarische Anfrage nicht erfüllt werden."

Dazu erklärt Kersten Artus, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Die Antwort ist brüskierend. Es war bislang normal, Stellungnahmen der Verbände zu Gesetzgebungsverfahren offenzulegen. Dies half den Abgeordneten bei der Einschätzung von Gesetzesentwürfen und informierte die interessierte Bevölkerung. Das mit einem Mal zu verweigern, ist in Anbetracht der Bedeutung der Novelle, mit der Hamburg auch bundesweit Beachtung gefunden hat, nicht nachvollziehbar und kritikwürdig."

DIE LINKE sieht den Gesetzesentwurf zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes als wichtigen Schritt an, die Qualität der Krankenhäuser zu verbessern. Auch dass die Belange behinderter Menschen künftig verankert werden, ist ein Schritt nach vorn - denn die privatwirtschaftlichen Klinikbetreiber behandeln ihre Klinken wie eine Blackbox. Darunter haben vor allem multimorbide und sozial benachteiligte Menschen zu leiden sowie die Pflegefachkräfte.

DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf des Senats vorgelegt (Ds. 20/12787), mit dem sie die Rechtsaufsicht der Gesundheitsbehörde stärken will. Außerdem sollen die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals ein Qualitätskriterium werden.

Am 30. Oktober wird eine Expertinnen- und Expertenanhörung im Rathaus stattfinden. Dass die Mitglieder des Gesundheitsausschusses die Stellungnahmen der Verbände, die dort nur zum Teil eingeladen sind, nicht vorliegen, ist unzumutbar für ein vernünftiges Gesetzgebungsverfahren - auch und gerade vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen.

Kersten Artus: "Die Oppositionsarbeit wird unzumutbar erschwert! Auch ein Aktenvorlageersuchen reicht nicht aus und ist auch das falsche Verfahren. Ich fordere Senatorin Prüfer-Storcks auf, die Stellungnahmen umgehend nachzureichen. Dass die SPD die Anzahl der Expertinnen und Experten ursprünglich sogar auf sechs begrenzen wollte, spricht in diesem Zusammenhang Bände. Jetzt werden es immerhin neun Expertinnen und Experten."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2014