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HAMBURG/2944: Zum Gleichstellungsgesetz im öffentlichen Dienst (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 7. September 2014

Gleichstellungsgesetz im öffentlichen Dienst: Linksfraktion legt Änderungen vor und fordert Verbandsklagerecht für Gewerkschaften



Kommenden Dienstag befasst sich der zuständige Fachausschuss der Bürgerschaft erstmals mit der Novelle zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz. Der Entwurf des Senats sieht eine Reihe von Veränderungen vor. Zum Beispiel wird es künftig überall Gleichstellungsbeauftragte so wie Gleichstellungspläne geben. Dennoch ist der Gesetzesentwurf unzureichend, demokratiefeindlich, und zum Teil nur heiße Luft. Daher legt die Linksfraktion ein umfassendes Petitum vor.

Kersten Artus, Fachsprecherin für Frauen- und Gleichstellungspolitik der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, hebt fünf kritikwürdige Regelungen hervor:

  • Die Wählbarkeit wird abgeschafft. Gleichstellungsbeauftragte sollen nur noch von der Dienststellenleitung bestellt werden. "Das ist demokratiefeindlich. Gleichstellung ist ein emanzipatorischer Akt und kann nicht nur von oben angeordnet verwirklicht werden."
  • Auch Männer können künftig Gleichstellungsbeauftragte werden. "Obwohl Männer im Gegensatz zu Frauen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden."
  • Es soll generell das "unterrepräsentierte Geschlecht" bevorzugt werden.
  • "Doch Unterrepäsentanz allein ist noch kein Diskriminierungsmerkmal. Das ist falsch verstandenes Gender Mainstreaming."
  • Für das Schulwesen soll es nur zwei Gleichstellungsbeauftragte geben. "Bei 20.000 Beschäftigten an 400 Schulen verkommt die Verwirklichung der Gleichstellung so zu einem schlechten Witz. Wir unterstützen die Forderung der GEW, dass es pro 1.000 Beschäftigte eine Gleichstellungsbeauftragte geben muss."
  • Gleichstellungsbeauftragte können nicht gleichzeitig Mitglied im Personalrat sein. "Wir sehen hier das Grundrecht auf passives Wahlrecht missachtet."

Außerdem fordert DIE LINKE ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, wie Kersten Artus ausführt: "Die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung des Gesetzes ist äußerst lasch. Da die Gleichstellungsbeauftragte der Dienststellenleitung zugeordnet sein wird, besteht außerdem eine Beißhemmung, um bei gleichstellungspolitischen Defiziten eine nachhaltige Durchsetzung zu erreichen. Die Gewerkschaften bieten sich daher an, als Partnerinnen der Gleichstellungsbeauftragten und im Interesse von Beschäftigten stellvertretend tätig zu werden."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 7. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2014