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HAMBURG/2372: Kürzung der Prozesskostenhilfe schafft Zweiklassenjustiz (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. Februar 2013

Kürzung der Prozesskostenhilfe schafft Zweiklassenjustiz



Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Prozesskosten- und Beratungshilfe kürzen will. 65 Millionen Euro (von ca. 500 Millionen) sollen die Bundesländer demnach jährlich einsparen, Hamburg eineinhalb bis zwei von derzeit über zwölf Millionen Euro gezahlter Prozesskostenhilfe. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in die Bürgerschaft gebracht, mit dem der Senat aufgefordert wird, die Auswirkungen auf die Hamburgerinnen und Hamburger darzulegen und sich im Bund gegen die geplanten Kürzungen einzusetzen. "Die Kürzung trifft die Armen", begründet die justizpolitische Sprecherin Christiane Schneider den Antrag: "Sie trifft prekär Beschäftigte im Niedriglohnbereich, AufstockerInnen, Teil- und Vollzeitbeschäftigte mit Bruttolöhnen unter 1.400 Euro, Rentnerinnen und Rentner und sogar EhepartnerInnen und Familien bis weit in die Mittelschichten hinein, die durch eine Scheidung in eine finanziell schwierige Situation geraten. Ihr Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz wird erheblich eingeschränkt."

Die Abgeordnete fordert die Hamburgische Bürgerschaft und den Senat auf, deutlich zu machen: "Nicht in unserem Namen! Die Prozesskostenhilfe muss erhalten, eine Zweiklassenjustiz verhindert werden!"

Eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Prozesskostenhilfe in Hamburg und die Antwort des Senats finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013