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BADEN-WÜRTTEMBERG/807: Umwandlung der stillen Einlagen des Landes der LBBW (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 152/2012

Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft entscheidet einstimmig:
Ja zu Umwandlung der stillen Einlagen des Landes in Stammkapital und Kapitalrücklagen der LBBW



Stuttgart. Der vorgesehenen Wandlung der stillen Einlagen des Landes in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro in Stammkapital und Kapitalrücklagen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) steht nichts mehr im Wege. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags erteilte diesem Vorhaben, das die Anforderungen an hartes Kernkapital im Sinne der EU-Vorgaben berücksichtigt, in seiner Sitzung am Freitag, 9. November 2012, die erforderliche Zustimmung. Dies gab der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, bekannt. Klein sagte: "Es ist höchst erfreulich, dass der Ausschuss in dieser für die LBBW so wichtigen Angelegenheit seinen Beschluss einstimmig gefasst hat."

Wie Klein ausführte, haben sich seit der EU-Entscheidung zur Umstrukturierung der LBBW Ende 2009 die regulatorischen Anforderungen an die Kreditwirtschaft erheblich verschärft. So zählten künftig etwa die bestehenden stillen Einlagen bei der LBBW nicht mehr als hartes Kernkapital. Hinzu komme, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde bereits jetzt eine harte Kernkapitalquote von mindestens 9 Prozent fordere. Darüber hinaus führe Basel III auch zu einer höheren Anrechnung der Risikoaktiva, die mit hartem Kernkapital unterlegt werden müssten.

Um die geforderte Kernkapitalquote von über 9 Prozent zu erreichen, ist es nach Angaben des Ausschussvorsitzenden erforderlich, dass zumindest ein Teil der stillen Einlagen der Träger der LBBW zum 1. Januar 2013 gewandelt wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) halte eine zeitnahe Wandlung der stillen Einlagen der LBBW für notwendig, spätestens zum 1. Januar 2013.

Klein zufolge soll zum 1. Januar 2013 zunächst nur eine Teilwandlung der stillen Einlagen der drei Träger an der LBBW, nämlich Land, Sparkassenverband Baden-Württemberg und Stadt Stuttgart, in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro - davon 904 Mio. Euro Landesanteil - abgerufen werden. Umgesetzt werde die Wandlung durch einen dafür erforderlichen Beschluss der Hauptversammlung der LBBW über eine Satzungsänderung in den Regelwerken der LBBW. Der Restbetrag werde zu einem späteren Zeitpunkt und nur dann umgewandelt, wenn notwendig.

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Quelle:
Pressemitteilungen 152/2012 vom 09.11.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2012