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BADEN-WÜRTTEMBERG/777: Diätenanpassung zum 1. Juli 2012 (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 067/2012

Statistisches Landesamt teilt Landtag neue Maßzahl mit
Diätenanpassung zum 1. Juli 2012



Stuttgart. Gemäß dem vom Landtag im Jahr 2005 eingeführten und im Juni 2011 für die 15. Wahlperiode bestätigten Indexierungsverfahren werden die Bezüge der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2012 angepasst. Nach Angaben der Landtagspressestelle erhöht sich entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung um 3,24 Prozent auf 6.975 Euro pro Monat.

Wie die Landtagspressestelle weiter bekannt gibt, wird zudem die Kostenpauschale um 2,7 Prozent auf 1.483 Euro erhöht. Der Vorsorgebeitrag erhöht sich um 0,28 Prozent auf 1.589 Euro. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2010 bis Juli 2011.

Das Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientiert. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientiert.

Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilungen 067/2012 vom 13.06.2012
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2012