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BADEN-WÜRTTEMBERG/759: Bedenken gegen Katastrophenschutzverfahren auf europäischer Ebene (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 014/2012

Innenausschuss äußert erhebliche Bedenken gegen Katastrophenschutzverfahren auf europäischer Ebene


Stuttgart. Den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Regelung des Katastrophenschutzes auf europäischer Ebene hat der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch, 29. Februar 2012, deutlich kritisiert und sich damit einem entsprechenden Votum des Europaausschusses angeschlossen. In einem einstimmig vom Innenausschuss verabschiedeten Antrag wird festgestellt, dass gegen den EU-Vorschlag "erhebliche Subsidiaritätsbedenken" bestehen. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung eine gemeinsame Haltung zum Katastrophenschutzverfahren der Union zu entwickeln.

Wie der Vorsitzende des Innenausschusses, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, ausführte, sieht der EU-Vorschlag die Einrichtung eines europäischen Katastrophenschutz-Systems vor, wonach die Kommission die wesentlichen Einsatz- und Finanzierungsentscheidungen trifft. "Damit wäre eine Übertragung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten verbunden", erklärte Heiler. Um das Subsidiaritätsprinzip zu wahren, müsse der Vorschlag auf die ureigensten Aufgaben der EU konzentriert werden.

"Im Fall grenzüberschreitender Katastrophen ist eine koordinierende Funktion der Europäischen Union, wie sie der Vertrag von Lissabon regelt, freilich zu befürworten", stellte der Ausschussvorsitzende klar. Der eigentliche Katastrophenschutz falle in die Kompetenz der Bundesländer. Der vom Innenausschuss verabschiedete Antrag ziele deshalb darauf ab, den auf kommunaler und Länderebene bewährten Katastrophenschutz nicht der Weisungsbefugnis der EU zu unterstellen oder gar auf diesem Gebiet EU-eigene und somit parallele Kapazitäten aufzubauen.

Heiler verwies in diesem Zusammenhang auf die finanzielle Dimension des EU-Vorschlags. Wenn durch die Einführung des geplanten Katastrophenschutzverfahrens im Zeitraum 2014 bis 2020 Mehrkosten in Höhe von 260 Millionen Euro entstünden, von denen Deutschland rund 50 Millionen übernehmen müsste, so stelle sich tatsächlich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. In Deutschland habe es sich bewährt, den Katastrophenschutz dezentral vor Ort zu organisieren, etwa durch Feuerwehr und THW. "Vor diesem Hintergrund betrachte ich die Vorschläge nach einer EU-gesteuerten Einrichtung von Notfallabwehrzentren oder Logistikzentren mit großer Skepsis und frage, wo diese konkret ihren Ort finden sollten", so Heiler. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Europäische Union ein Weisungsrecht über die nationalen Katastrophenschutzbehörden ausübe.


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Quelle:
Pressemitteilungen 014/2012 vom 29.02.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2012