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BADEN-WÜRTTEMBERG/1073: Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen wichtig (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 6/2019

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen wichtig: Wirtschaftsausschuss berät Förderung der Unternehmensnachfolge


Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Januar 2019, auf Antrag der CDU-Fraktion intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Unternehmensnachfolge gefördert werden kann. "Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft und letztlich die Basis für den Wohlstand", erklärte der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Die Zukunft einer weiter prosperierenden Wirtschaft hänge auch davon ab, dass die Übergabe von Unternehmen an einen Nachfolger möglichst reibungslos gelinge.

Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, stünde in den nächsten fünf Jahren bei rund 21.700 Betrieben ein Generationenwechsel an, wobei eine Schließung nur bei sehr kleinen Betrieben von vornherein in Betracht gezogen würde. Bis zu 14.000 Betriebe in Baden-Württemberg könnten übergeben werden. "Insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen benötigen dabei Unterstützung", so Dr. Schweickert.

Seit dem Jahr 2002 gebe es so genannte Nachfolgemoderatoren, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert würden. Diese sensibilisierten Unternehmer für eine frühzeitige Nachfolgeplanung und unterstützten die Suche nach einem geeigneten Nachfolger. Dieses Konzept gilt dem Vorsitzenden zufolge bei der EU als Best-Practice und wird mittlerweile in mehreren Bundesländern angeboten. In Baden-Württemberg werde die Förderung der Nachfolgemoderatoren bis Ende September 2021 fortgesetzt. Daneben koordiniere und fördere das Wirtschaftsministerium seit mehr als zehn Jahren die landesweite Veranstaltungsreihe "Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum", über die bereits mehr als 7000 interessierte Übergeber und Übernehmer erreicht worden seien. Auch diese Veranstaltungsreihe wird 2019 fortgesetzt, wie der Ausschussvorsitzende bekanntgab.

Generell würden mehrere Hindernisse die Unternehmensfortführung erschweren, so Dr. Schweickert. Thematisiert worden seien in der Ausschussberatung die zu rigiden Vorgaben aus dem Bereich des baulichen Brandschutzes beispielsweise bei einer Weiterentwicklung von Gastronomiekonzeptionen. Das derzeitige Haupthindernis für die Unternehmensfortführung sei jedoch, überhaupt eine geeignete Nachfolgerin oder einen geeigneten Nachfolger zu finden, die neben der fachlichen Befähigung auch betriebswirtschaftliche und strategische Kenntnisse mitbrächten. Sei ein Nachfolger gefunden, ist Schweickert zufolge die Kaufpreisfindung oder deren Finanzierung das weitaus größte Hemmnis. So stelle für den Übergeber der Verkauf einen Großteil der Altersvorsorge und Honorierung des Lebenswerks dar, während es umgekehrt den Nachfolgeanwärtern häufig an Sicherheiten fehle, um bei Banken Kredite für die Finanzierung zu bekommen. "Hier kann eine neutrale Moderation helfen, wie die die Nachfolgemoderatoren gewährleisten können", so der Vorsitzende Dr. Schweickert.

Als Unterstützung für Unternehmensnachfolger biete die L-Bank zinsverbilligte Darlehen mit Bürgschaften und Eigenkapitalhilfen an. Mit diesen Darlehensprogrammen seien zwischen Januar 2015 und Juni 2018 insgesamt 4530 Unternehmensübernahmen mit einem Kreditvolumen von 1,1 Milliarden Euro gefördert worden. Förderprogramme wie auch die zur Verfügung stehenden Eigenkapitalhilfen seien jedoch zwingend an eine Vollerwerbs-Selbstständigkeit gebunden. Dies wiederum hemme die Übergabe an Mitarbeiter, so die Bedenken im Ausschuss. Alternative Übergabemodelle, beispielsweise in Form von Mitarbeiter- Genossenschaften, könnten durchaus stärker in den Blick rücken, so Dr. Schweickert.

Ferner befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau nach einer Unterrichtung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2019 unter anderem mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu Arbeitnehmerschutz und Mitbestimmungsrechten bei plattformbasierten Lieferdiensten sowie dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion zu den Auswirkungen des Bestellerprinzips in Baden-Württemberg.

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Quelle:
Pressemitteilungen 6/2019 - 21.01.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2019

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