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BADEN-WÜRTTEMBERG/1016: Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 79/2018

Beschluss im Sozialausschuss:
Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden- Württemberg


Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Juni 2018, Christine Neumann-Martin (CDU) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem hat der Ausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD), mitgeteilt. "In einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzt sich der Sozialausschuss außerdem einstimmig dafür ein, die Landesregierung zu ersuchen, das Vorhaben der Bundesregierung, eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte zu schaffen und diese zu finanzieren, konstruktiv zu begleiten", berichtete Hinderer weiter.

Die Zahl der Organspenden sei nach wie vor auf einem zu niedrigen Niveau. Es habe im Ausschuss Einigkeit darüber bestanden, dass alle Wege genutzt werden müssten, um Bürgerinnen und Bürger zu einer höheren Spendenbereitschaft zu motivieren. "Als einer dieser Wege wird die Verbesserung der Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken angesehen", so der Ausschussvorsitzende. Das Gremium habe deshalb dem Entschließungsantrag einstimmig zugestimmt.

Wie Rainer Hinderer weiter darlegte, verfolge der Gesetzentwurf insgesamt das Ziel, das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg zu aktualisieren und aufgrund von Gesetzesänderungen erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Der Sozialausschuss habe einige Änderungsanträge diskutiert. Ein Änderungsantrag von Grünen und CDU solle klarstellen, dass ausdrücklich auch die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zu den Qualitätsvorgaben gehören, die im Krankenhausplan festgelegt werden könnten. Die Aufnahme von Qualitätsvorgaben einschließlich der sog. planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in den Krankenhausplan erfolge nach enger Zusammenarbeit mit dem Landeskrankenhausausschuss durch einen Beschluss der Landesregierung. Im Ausschuss sei dieser Änderung mehrheitlich zugestimmt worden.

Die Fraktionen SPD und FDP/DVP hatten sich mit ihrem Änderungsantrag dafür eingesetzt, dass die Landesregierung im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Votums des Landeskrankenhausausschusses entscheiden solle, ob und inwieweit Empfehlungen des GBA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 136 c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bestandteil des Krankenhausplans würden. Dieser Antrag habe im Gremium keine Mehrheit gefunden, so Hinderer. Ein dritter Änderungsantrag, von Grünen und CDU, habe schließlich redaktionelle Änderungen betroffen und sei mit großer Mehrheit angenommen worden.

Wie Rainer Hinderer außerdem berichtete, habe sich der Sozialausschuss zu Beginn seiner Sitzung mit dem Demografiebeauftragten des Landes, Thaddäus Kunzmann, ausgetauscht. Kunzmann habe das Gremium in einem kurzen Vortrag über den demografischen Wandel und seine Herausforderungen informiert.

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Quelle:
Pressemitteilungen 79/2018 - 28.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2018

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