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BADEN-WÜRTTEMBERG/1007: Diätenanpassung zum 1. Juli 2018 (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 66/2018

Nach Maßgabe der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung

Diätenanpassung zum 1. Juli 2018


Stuttgart. Orientiert an den vom Statistischen Landesamt festgestellten Daten zur allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung werden die Diäten der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2018 angepasst. Grundlage hierfür ist das sogenannte Indexierungsverfahren, das vom Landtag im Jahr 2005 eingeführt und im Juni 2016 für die 16. Wahlperiode bestätigt wurde. Nach Angaben der Landtagspressestelle erhöht sich entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarier um 2,4 Prozent auf 7.963 Euro.

Wie die Landtagspressestelle weiter bekannt gibt, werden zudem die Kostenpauschale um 1,8 Prozent auf 2.208 Euro und der Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge um 1,81 Prozent auf 1.751 Euro erhöht. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung ist das Jahr 2017.

Indexierungsverfahren bedeutet, dass die Entschädigung auf der Grundlage von statistischen Maßzahlen angepasst wird. Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet.

Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilungen 66/2018 - 5.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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