Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 86/2016
Bauschutt aus dem Rückbau von Kernkraftwerken kann deponiert
werden
Gutachten hat Klarheit geschaffen - keine zusätzlichen Risiken
Stuttgart. Das Moratorium zu freigemessenen Abfällen war am Donnerstag, 24. November 2016, anlässlich eines Antrags der Fraktion Grüne Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die SPD-Abgeordnete Gabi Rolland, mitgeteilt. "Das jetzt vorliegende Gutachten hat Klarheit geschaffen und belegt eindeutig, dass es keine zusätzlichen Belastungen durch die Deponierung unbelasteten Bauschutts aus dem Rückbau von Kernkraftwerken gibt. Das vermittelt den Menschen Sicherheit, die in der Nähe solcher Deponien leben", berichtete Rolland.
Das baden-württembergische Umweltministerium habe Ende Juni 2016
ein Moratorium für die Deponierung freigemessener Abfälle aus den
Atomkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim verfügt, in dem die
Anlieferung dieser Abfälle vorsorglich ausgesetzt worden sei. Dies sei
Rolland zufolge mit offenen Fragen über mögliche Folgen für Deponien
mit einer landwirtschaftlichen Nachnutzung begründet worden. Zuvor
habe die Atomaufsicht im Land festgestellt, dass die
Strahlenschutzverordnung die Frage, ob auch die Nachnutzung von still
gelegten Deponien mit freigemessenen Abfällen ohne zusätzliches
Strahlenrisiko möglich ist, nicht ausreichend beantwortet.
Das jetzt vorliegende Gutachten des Öko-Instituts, welches im Ausschuss vorgestellt worden sei, belege, dass in allen berechneten Fällen die Dosis durch Direktstrahlung deutlich unter dem als unbedenklich geltenden Wert von zehn Mikrosievert liege. Wie Gabi Rolland ausführte seien unter anderem die Szenarien landwirtschaftliche Nachnutzung, forstwirtschaftliche Nachnutzung und Nachnutzung für Freizeitangebote berechnet worden. Durch die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland sei ein Mensch durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ausgesetzt.
*
Quelle:
Pressemitteilungen 86/2016 - 25.11.2016
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-269
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang