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BADEN-WÜRTTEMBERG/963: Polizei erhob im Jahr 2015 in 907 Fällen Telekommunikationsdaten von Personen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 29/2016

Innenausschuss berät einschlägigen Jahresbericht der Landesregierung

Polizei erhob im Jahr 2015 in 907 Fällen Telekommunikationsdaten von Personen


Stuttgart. Bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen hat die Polizei in Baden-Württemberg im Jahr 2015 in 907 Fällen Telekommunikationsdaten von Personen erhoben. Dies sind 171 Vorgänge mehr als im Jahr zuvor, wie aus dem einschlägigen Jahresbericht der Landesregierung hervorgeht, der vom Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration am Donnerstag, 23. Juni 2016, beraten und zur Kenntnis genommen wurde. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.


"Wie in den Jahren zuvor diente die Erhebung der Verkehrsdaten fast ausschließlich der Ortung von Mobiltelefonen von Personen, die sich akut in Lebensgefahr befinden", erklärte Klein. So sei in 905 Fällen beispielsweise der Standort einer Funkzelle, in die das Handy eingeloggt gewesen sei, festgestellt worden. Dies entspreche einem Anteil von 99,8 Prozent. Beispielsweise habe ein 49-jähriger Mann per Notruf mitgeteilt, dass er Hilfe benötige. Bevor er jedoch seinen Standort durchgeben konnte, sei die Verbindung abgebrochen. Durch die Ortung seines Handys sei der Aufenthaltsbereich eingegrenzt worden. Bei der anschließenden gezielten Suche sei der Mann gefunden worden und habe medizinisch versorgt werden können, berichtete der Vorsitzende.

In zwei Fällen (2014: drei) sei auf Grundlage einer richterlichen Anordnung eine über die reine Ortung hinausgehende umfassende Erhebung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr erfolgt. Diese Verbindungsdaten seien erforderlich gewesen, um anhand von ein- und ausgehenden Verbindungen mögliche Kontaktpersonen oder Aufenthaltsorte der gesuchten Person festzustellen.

Laut Klein spielt bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Personen vor allem die Lokalisierung der Funkzelle, in der sich das Handy der gesuchten Person befindet, eine große Rolle. Denn damit könne oftmals der räumliche Aufenthaltsort eingegrenzt werden, wodurch Such- und Rettungseinsätze zielgerichtet und zeitnah erfolgen könnten. Nach Auskunft des Innenministeriums habe sich die Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2012, wonach bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen die Anordnung zur Erhebung von Telekommunikationsdaten durch Dienststellenleiter regionaler Polizeipräsidien oder besonders beauftragte Beamte ausreichend sei, bewährt. Darüber hinaus habe sich dieses Vorgehen in vielen Fällen als überlebensnotwendig für die Betroffenen erwiesen, betonte der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 29/2016 - 23.06.2016
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

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