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BAYERN/4962: Staatsregierung muss Arbeitnehmern Recht auf Weiterbildung garantieren (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 26. September 2018

Staatsregierung muss Arbeitnehmern Recht auf Weiterbildung garantieren!

Sozialpolitikerin Doris Rauscher stellt sich hinter neu gegründetes Bündnis "Bildungszeitgesetz! Jetzt!" - Forderungen decken sich mit SPD-Gesetzentwurf - Lebenslanges Lernen heutzutage wichtiger denn je


Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Doris Rauscher begrüßt, dass sich am heutigen (26.9.) Mittwoch insgesamt 21 Verbände und Organisationen, darunter der DGB Bayern und der Katholische Deutsche Frauenbund Bayern, zu einem Bündnis für ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz zusammengeschlossen haben. Entsprechend fordert Rauscher die Staatsregierung auf, den wachsenden Druck aus der Zivilgesellschaft nicht länger zu ignorieren, sondern sich endlich dafür einzusetzen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildung garantiert wird. Bayern ist bislang neben Sachsen das einzige Bundesland ohne eine solche Regelung. Erst im Frühjahr war ein SPD-Gesetzentwurf hierzu im Bayerischen Landtag am Widerstand der CSU-Mehrheitsfraktion gescheitert.

Rauscher betont: "In Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, aber auch des Populismus ist lebenslanges Lernen wichtiger denn je! Der Freistaat muss deshalb endlich nachziehen und sicherstellen, dass sich die Beschäftigten in Bayern von ihren Arbeitgebern bezahlt freistellen lassen können, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Freiwillige Regelungen helfen hier nicht weiter - im Gegenteil: Sie erhöhen sogar die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt!"

Dies wird sogar durch Zahlen der Staatsregierung selbst belegt: So hatte diese vergangenen Herbst im sogenannten Kurzbericht zur betrieblichen Weiterbildung in Bayern (IAB-Betriebspanel Bayern 2016) darlegen müssen, dass bislang nicht alle Beschäftigten gleichermaßen von Weiterbildungsangeboten profitieren. Vor allem Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte über 50 Jahre nehmen viel seltener an Weiterbildungen teil als Hochqualifizierte.

Rauscher ergänzt: "Von gut ausgebildeten und motivierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern profitieren auch die Unternehmen - und die gesamte Gesellschaft!" Zudem achte der Gesetzentwurf, den die SPD in den Landtag eingereicht hatte, ausdrücklich darauf, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe nicht zu überfordern. Deshalb sollen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten einen staatlichen Kostenausgleich erhalten, wenn sie diese zur Weiterbildung freistellen.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018

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