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BAYERN/4911: SPD-Fraktion wird gegen das Polizeiaufgabengesetz klagen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 24. Mai 2018

Offiziell: SPD-Fraktion wird gegen das Polizeiaufgabengesetz klagen

Bayerischer Verfassungsgerichtshof und Bundesverfassungsgericht werden angerufen - Natascha Kohnen: "Wir verteidigen den Freistaat Bayern gegen das illiberale Gesetz der CSU"


Die SPD-Landtagsfraktion wird gegen das von der CSU durchgesetzte Polizeiaufgabengesetz Verfassungsklage auf zwei juristischen Ebenen erheben. Die Fraktion wird dafür sowohl vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Diesen offiziellen Beschluss der Fraktion verkündeten Natascha Kohnen und der SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher am Donnerstag in München.

Kohnen betont: "Dieses Gesetz beschneidet die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer für unsere Demokratie unerträglichen Weise und begegnet ihnen mit tiefem Misstrauen. So ein Gesetz würde gut ins heutige Ungarn des CSU-Spezls Viktor Orbán und seiner Vorstellung einer 'illiberalen Demokratie' passen, aber doch nicht in den Freistaat Bayern! Deshalb gehen die Menschen hier auch zu Tausenden auf die Straße und demonstrieren gegen das Polizeiaufgabengesetz. Wir stehen an ihrer Seite und wir werden das vor Gericht durchkämpfen."

Rinderspacher macht deutlich, dass der Widerstand der SPD sich allein gegen die Politik der CSU-Staatsregierung richtet und nicht gegen die Polizei: "Im 100. Jubiläumsjahr des Freistaats Bayern höhlt die CSU-Alleinregierung die zentrale Grundlage unseres Zusammenlebens aus: die Freiheit. Wir leben im sichersten deutschen Bundesland, die Polizeibeamtinnen und -beamten leisten eine ganz hervorragende Arbeit in einer oftmals großen Personalnot. Es muss uns darum gehen, angesichts von 2,2 Millionen Überstunden und knapp 2.700 nicht verfügbaren Personalstellen in den Polizeiinspektionen die täglichen Arbeitsbedingungen unserer Polizei zu verbessern, statt an der Überwachungsschraube zu drehen."

Nach dem heutigen Beschluss werden beide Verfassungsklagen nun von der SPD-Fraktion ausgearbeitet und dann bei den genannten Gerichten eingereicht.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2018

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