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BAYERN/4752: Warnung vor demokratiegefährdenden Änderungen des Kommunalwahlrechts (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 14. März 2017

SPD warnt vor demokratiegefährdenden Änderungen des Kommunalwahlrechts

Abgeordneter Harry Scheuenstuhl: CSU-Staatsregierung hat Angst und ist zugleich zerfressen von Machthunger


Mit den geplanten Änderungen von Kommunal- und Wahlgesetzen verlassen CSU und Staatsregierung nach Ansicht der SPD-Fraktion den demokratischen Grundkonsens. Der SPD-Landtagsabgeordnete und Kommunalexperte Harry Scheuenstuhl kritisierte bei einer Pressekonferenz am Dienstag: "Die CSU versucht mit allen Mitteln ihre Position zu sichern. Sie hat Angst und ist zugleich zerfressen von Machthunger. Dabei kennt sie keine Grenzen."

Scheuenstuhl kritisiert besonders das Vorhaben der CSU-Fraktion, auf kommunaler Ebene das Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt einzuführen. Dies würde größere Parteien und Wählergruppierungen bevorzugen. "Es ist ja ein einmaliger Vorgang, dass das selbst dem Machtpolitiker Horst Seehofer zu weit geht. Da bin ich mal gespannt, wie die CSU diesen Konflikt lösen will. Die SPD wird jedenfalls nicht zustimmen, selbst wenn das neue Auszählungsverfahren uns Mandatszuwächse bescheren würde. Wir greifen nicht zu solch schmutzigen Tricks."

Auf der Liste der problematischen und zum Teil sogar demokratiegefährdenden Vorhaben der CSU-Staatsregierung steht außerdem die Zulassung von Scheinkandidaturen von Bürgermeistern und Landräten. Bislang ist es so, dass diese nur dann auf der Liste ihrer Partei antreten dürfen, wenn tatsächlich auch ihr Amt zur Wahl steht. Doch die CSU möchte den Amtsbonus künftig auch bei anderen Wahlen stärker nutzen, obwohl die Kandidatur nur zum Schein besteht.

In die gleiche Richtung zielt die Staatsregierung mit der geplanten Zulassung von sogenannten Tarnlisten bei Kommunalwahlen. Bislang ist es unzulässig, dass etwa neben der CSU-Liste auch noch eine Liste zum Beispiel der Frauenunion oder der Jungen Union antritt. Falls dies künftig erlaubt wäre, könnte das der CSU und ihr zumindest nahe stehenden Gruppierungen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die SPD-Fraktion hingegen will mit eigenen Vorschlägen demokratische Fortschritte auf kommunaler Ebene bewirken. So soll das aktive Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt werden, um der Jugend mehr Mitsprachemöglichkeiten zu geben. Zugleich soll die Zwangspensionierung von Bürgermeistern abgeschafft werden. Auch sollen EU-Bürger künftig Bürgermeister werden können. Und Gemeinde- oder Stadträte sollen für ihre Tätigkeit einen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz bekommen.

Eine besonders wichtige Verbesserung plant die SPD-Fraktion bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Gemeinde- und Landkreisebene. Die Gültigkeit der Ergebnisse soll auf zwei Jahre verdoppelt werden. Die Initiatoren sollen außerdem ein Klagerecht bekommen, falls die Beschlüsse nicht umgesetzt werden.

Hier mehr Details zu den Vorschlägen der SPD:

- Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen von 18 Jahren auf 16 Jahre zur Verbesserung der Mitwirkungsrechte der jungen Generation (Drs. 17/15540).

- Wählbarkeit von Unionsbürgern für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrates als konsequente Umsetzung der Europäischen Einheit (Drs. 17/15544).

- Abschaffung der Altersbeschränkung für erste Bürgermeister und Landräte als Fortsetzung des Kampfes gegen die Altersdiskriminierung der bestehenden Regelung (Drs. 17/15545).

- Änderung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeinde- und Land-kreisebene durch Verlängerung der sogenannten Bindungswirkung an die Entscheidung der Bürger von einem auf zwei Jahre und Einführung eines Klagerechts der Initiatoren gegen die Nichtumsetzung eines Bürgerentscheides durch die Gemeinde oder den Landkreis (Drs. 17/15547).

- Gesetzliche Regelungen zur möglichen Einführung von Informationsfreiheitssatzungen auf Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksebene zur Verbesserung der Transparenz öffentlicher Verwaltungen (Drs. 17/15554, 17/15548, 17/15557).

- Einführung umfassender Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für die einzelnen Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte (Drs. 17/15549, 17/15556, 17/15558).

- Klarstellung, wonach im Falle eines Gelöbnisses oder einer Eidesleistung in Verwirklichung eines Straftatbestandes (sogenannter "Hitlergruß") die Eidesleistung als verweigert gilt und somit das Amt nicht angetreten wird (Drs. 17/15550).

- Sicherung des kommunalen Ehrenamtes in Gemeinden, Landkreisen und Bezirken durch das Verbot der Behinderung und Benachteiligung von gewählten Räten bzw. von Bewerbern für Kommunale Ämter sowie gesetzlicher Freistellungsanspruch für die Ausübung des kommunalen Ehrenamtes und für Fortbildungsveranstaltungen (Drs. 17/15551, 17/15555, 17/15559).

- Herabsetzung des Erfordernisses das Amt des ersten Bürgermeisters hauptamtlich auszuüben von bislang 5000 Gemeindeinwohnern auf nunmehr 3000 Gemeindeeinwohner (Drs. 17/15552).

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2017

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