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BAYERN/4608: Durchbruch für Gleichstellung von Rettungshelfern (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 13. April 2016

Durchbruch für Gleichstellung von Rettungshelfern

Rettungsdienstexperte Wengert: Einstimmige Zustimmung zum SPD-Antrag im Innenausschuss


Im Kampf für eine Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten hat die SPD eine Kehrtwende in Bayern erreicht. Der Innenausschuss des Landtags beschloss am Mittwoch einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion für die Vorbereitung einer gesetzlichen Gleichstellung. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Paul Wengert, freut sich: "Damit ist der Knoten endlich durchgeschlagen, der bisher eine Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten verhindert hat. Das Signal an die Staatsregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, ist nun nicht mehr überhörbar."

Noch vor einem Jahr hatte die CSU einen Antrag der SPD-Fraktion, die Freistellung von Rettungshelfern gesetzlich zu regeln, abgelehnt. "Für Tausende von ehrenamtlichen Aktiven in den Hilfsorganisationen ist jetzt das Ende einer ungerechten Ungleichbehandlung abzusehen", betont Wengert, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist.

Die derzeitige Regelung ist nicht länger tragbar: Während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.

Wer Geschädigte und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen sorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen. "Vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer unverzichtbar. Auch ihr Einsatz sollte daher entsprechende Anerkennung finden", meint Wengert. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2016

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