Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BAYERN/3341: Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft nicht nach politischer Opportunität festlegen! (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 07.03.2013

SPD im Rechtsausschuss: Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft nicht nach politischer Opportunität festlegen!

SPD lehnte Dringlichkeitsantrag von Freien Wählern und Grünen ab



Die SPD hat heute im Rechtsausschuss den Dringlichkeitsantrag von Freien Wählern und Grünen abgelehnt, der eine Ablösung des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich im Fall Mollath fordert. Die SPD setze sich ausdrücklich für eine sorgfältige Aufarbeitung des Falls Mollath ein, der Antrag kläre aber weder den Sachverhalt auf noch sorge er für Transparenz. "Wir wollen keine politische Staatsanwaltschaft", so der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Franz Schindler.

Der Antrag offenbart nach Ansicht der SPD-Vertreter im Rechtsausschuss eine große Unkenntnis über die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg ist von Gesetzes wegen für die Stellung eines Antrags auf Wiederaufnahme zuständig. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat das gesetzliche Recht und sogar die Pflicht, sich den Vorgang anzusehen und zu prüfen. Der gegen Nerlich erhobene Vorwurf der Befangenheit habe keinerlei Substanz. Das Antragsbegehren sei ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung, wenn politische Einflussnahme auf die Justiz ermöglicht werden soll. Damit werde das Gegenteil dessen erreicht, was beabsichtigt sei, so Schindler.

*

Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2013