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SOZIALES/1284: Weiterer Schritt zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 09.05.2012

KAUCH: Weiterer Schritt zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner



BERLIN. Zur Vorlage des Gesetzentwurfs zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner durch die Bundesjustizministerin erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Schwulen- und Lesbenpolitik Michael KAUCH:

In dieser Wahlperiode haben wir die Lebenspartner bereits bei Erbschaft- und Grunderwerbsteuer, BAföG, Beamten-, Richter- und Soldatenrecht gleichgestellt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir in mehreren weiteren lebenspraktischen Fragen dem Ziel näher: Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte.

Wir kümmern uns u.a. um Kinder in Lebenspartnerschaften. Bei Trennung von Lebenspartnern kann es bei Streit über das gemeinsame Haus zu einer Zwangsversteigerung kommen. Künftig sollen ehemalige Lebenspartner wie geschiedene Ehegatten die Zwangsversteigerung verhindern können, wenn das Wohl eines gemeinsamen Kindes gefährdet ist. Ein gemeinsames Kind entspricht nach einer Stiefkindadoption dabei der Lebenswirklichkeit.

Wenn bei Trennung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird, soll dieser zudem wie bei Ehegatten nur beschränkt durch Gläubiger pfändbar sein.

Weiter lösen wir beispielsweise für schwule und lesbische Landwirte die Frage, was aus dem Hof wird, wenn einer der Partner stirbt. Die Höfeordnung sieht vor, dass Ehegatten für das Erbe des Ehegattenhofes ein alleiniges Erbrecht haben - anders als bei sonstigem Vermögen. Dadurch soll der Bestand landwirtschaftlicher Betriebe gesichert werden. Dieses Ehegatten-Recht soll nun auch für Lebenspartner eines verstorbenen Landwirts gelten.

Gleichstellungen erfolgen auch bei der Insolvenzordnung, bei der Gütergemeinschaft, beim beruflichen Rehabilitierungsrecht, bei Heirats- und Geburtsbeihilfen und beim Eintritt verwitweter Lebenspartner in Kleingarten-Pachtverträge. Bei Geschlechtsumwandlungen wird einen erleichterte Option geschaffen, die Ehe oder Lebenspartnerschaft rechtlich an das geänderte Geschlecht anzupassen.

In der Ressortabstimmung sind die anderen Ministerien aufgefordert, die Beseitigung bestehender Ungleichheiten aus ihrem Zuständigkeitsbereich zu ergänzen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012