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INNEN/4573: Scheinsicherheit durch mehr Videoüberwachung ist der falsche Weg


FDP-Pressemitteilung vom 26. Oktober 2016

KUBICKI: Scheinsicherheit durch mehr Videoüberwachung ist der falsche Weg


Berlin. Zu den Plänen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die Videoüberwachung auszuweiten, erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

"Die Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum Bundesdatenschutzgesetz sind eher Ausdruck von Ratlosigkeit als von sinnvoller Politik. Denn bis heute fehlt ein empirischer Nachweis, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum irgendeinen Einfluss auf die Kriminalitätslage hat. Ganz im Gegenteil führt die technische Überwachung öffentlicher Plätze vielmehr zu negativen Nebeneffekten: Straftäter werden einfach in unbeobachtete Bereiche verdrängt. Zudem wird entweder eine erhöhte Kriminalitätsfurcht geschürt oder es entsteht ein trügerisches subjektives Sicherheitsgefühl, da angesichts des zunehmenden Rückzugs der Polizei aus der Fläche ein kurzfristiges Einschreiten regelmäßig gar nicht möglich ist.

Der Bundesinnenminister glaubt ganz offensichtlich, den aktuellen Herausforderungen mit einer Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen begegnen zu müssen - unter denen er dann Uralt-Forderungen der Union, wie die Videoüberwachung im öffentlichen Raum, versteckt. Nach dem Motto: Viel hilft viel. Wichtiger und effektiver wäre es, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Menschen konsequent anzuwenden. Deren Vollzug hat stets Vorrang vor neuen Gesetzen. Wir brauchen eine erhöhte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum, gezielte anlassbezogene Maßnahmen, eine enge Zusammenarbeit der verantwortlichen Sicherheitsbehörden und einen wirksamen Vollzug. Gefährder müssen gezielt überwacht werden, statt alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Der Bevölkerung Aktivität vorzugaukeln und Scheinsicherheit zu produzieren, während ohne erkennbaren Nutzen Grundrechte eingeschränkt werden, ist jedenfalls der falsche Weg."

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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