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INNEN/4475: Kommunen dürfen Taschengeld für Flüchtlinge nicht kürzen


fdk - freie demokratische korrespondenz 384/2015 - 30. Juli 2015

STRACK-ZIMMERMANN: Kommunen dürfen Taschengeld für Flüchtlinge nicht kürzen


Berlin. Zu aktuellen Fragen der Flüchtlingspolitik erklärt die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende DR. MARIE-AGNES STRACK-ZIMMERMANN:

"Es ist befremdlich, dass einige Kommunen ihren Beitrag zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik schmälern, indem sie die den Flüchtlingen zustehenden staatlichen Hilfsleistungen eigenmächtig kürzen. Ich fordere diese Kommunen auf, die teilweise Verrechnung von Taschengeld und Kosten für Versorgung und Unterbringung einzustellen.

Das Taschengeld, auf das diese Menschen hierzulande ein Anrecht haben, lässt ihnen einen Rest Eigenständigkeit und Würde nach ihrer Flucht vor Krieg und Verfolgung. Uns allen muss immer bewusst sein, dass die Flüchtlinge nicht selten ihre Familien und ein gesichertes wirtschaftliches Umfeld zurücklassen mussten. Auch die viel diskutierten Gutscheine sind keine geeignete Hilfe für einen selbstständigen Aufenthalt bei uns oder gar einen Neuanfang.

Um einem anderen Missstand abzuhelfen, müssen die zuständigen kommunalen Vertreter Druck auf die Länder ausüben, die das Geld des Bundes für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht an die Kommunen weiterleiten, sondern es für die Stopfung selbstverschuldeter Haushaltslöcher zweckentfremden. Sie lassen so die Kommunen in verantwortungsloser Weise im Regen stehen und nehmen hierdurch Unmut vor Ort wissentlich in Kauf.

Zudem fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder auf, endlich für mehr Erstaufnahmestellen zu sorgen, um die Frage des Verbleibs zügig klären zu können und den Flüchtlingen, die ein Anrecht auf ein Asyl haben, einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2015

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