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INNEN/4360: Wissing zur Behördenpraxis bei Kontoabfragen


fdk - freie demokratische korrespondenz 248/2014 - 24. April 2014

WISSING zur Behördenpraxis bei Kontoabfragen



Berlin. Zur Praxis der Behörden im Umgang mit Kontoabfragen erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied DR. VOLKER WISSING:

"Die deutschen Behörden haben aus dem NSA-Skandal nichts gelernt. Das zeigt ihr hemdsärmeliger Umgang mit Kontoabfragen. Für einen Rechtsstaat reicht es nicht aus, rechtskonformes Verhalten nur von den Bürgerinnen und Bürgern einzufordern. Der Staat muss sich selbst auch an Recht und Gesetz halten. Diese Erkenntnis scheint bei deutschen Behörden, zumindest was den Umgang mit Kontoabfragen betrifft, nicht weit verbreitet zu sein.

Der nachlässige und rechtlich zweifelhafte Umgang deutscher Behörden mit Kontoabfragen zeigt, wie fahrlässig die Forderung der Union nach einer Vorratsdatenspeicherung oder die der SPD nach Abschaffung des Bankgeheimnisses sind. Der Staat ist alles andere als zurückhaltend und verantwortungsbewusst im Umgang mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sollte der Zugriff auch auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben. Die Daten der Bürger sind kein Selbstbedienungsladen, aus dem sich die Behörden nach Belieben bedienen können. Gerade im Hinblick auf den NSA-Skandal haben Union und SPD die Pflicht, dafür zu sorgen, dass deutsche Behörden den Datenschutz respektieren und sich an Recht und Gesetz halten."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2014